GPN14:Wehrhafte Demokratie: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 27. Juni 2015, 13:13 Uhr


Ein Vortrag von kindx auf der GPN14.

Demokratische Systeme scheinen einer Reihe von Bedrohungen ausgesetzt zu sein. Daher wurden Schutzmechanismen, welche Demokratien vor genau diesen, hauptsächlich inneren, Bedrohungen bewahren sollen in den demokratischen Grundsätzen verankert. Darunter fallen beispielsweise das Widerstandsrecht, die Einschränkung der Meinungsfreiheit, der Verfassungsschutz und das Parteienverbot.

Im Vortrag sollen diese Schutzmechanismen und die dahinter stehenden Ideen mit Fokus auf Deutschland diskutiert werden.

Material

Folien zum Download

Nachtrag

Es kam die Frage auf, warum Frankreich nicht als wehrhafte Demokratie gelte. Ich beziehe mich auf Klamt [1, S. 91ff.]. Klamt meint, dass in Frankreich zwar wehrhafte bzw. streitbare Elemente zu finden sind, es aber keine besonderen "Einschränkungsmöglichkeiten der Grundrechte im Zusammenhang mit der Idee der streitbaren Demokratie" gebe. Wenn ich Klamt richtig verstehe, ist der Knackpunkt, dass bspw. das Partei- und Vereingungsverbot einfachgesetzlich geregelt sind, und es keine "Verfassungsentscheidung" hin zum Schutz der Demokratie, sondern nur zum Schutz der Republik, gibt. Ich kann gerade nicht entscheiden, ob ich davon überzeugt bin oder nicht, aber so wird zumindest argumentiert.

[1] Klamt, Martin (2012). Die Europäische Union als Streitbare Demokratie. Rechtsvergleichende und europarechtliche Dimensionen einer Idee. München: Herbert Utz Verlag.

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