Policy:Schließberechtigung

aus dem Wiki des Entropia e.V., CCC Karlsruhe
Version vom 30. Juni 2019, 19:53 Uhr von Twi (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „'''ENTWURF''' === Voraussetzungen === * Du bist Mitglied im Entropia e.V. * Du bist bereits auf intern@ subscribed === Procedere === # Finde 3 Personen mit S…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

ENTWURF

Voraussetzungen

  • Du bist Mitglied im Entropia e.V.
  • Du bist bereits auf intern@ subscribed


Procedere

  1. Finde 3 Personen mit Schließberechtigung, die für Dich bürgen.
  2. Schreibe deinen Wunsch nach einem Clubschlüssel in die Plenums-TOP unter Nennung deiner Bürgen.
  3. Sei selbst genauso wie deine Bürgen auf dem Plenum.
  4. Wenn sich im Plenum ein Konsens findet, ist dein Antrag angenommen.
  5. Wende dich an den Schlüsseldienst, um einen Schlüssel (RFID-Token und/oder per SSH-Key) zu bekommen.


Entzug der Schließberechtigung

Dir wird die Schließberechtigung für die Räumlichkeiten entzogen, wenn

  • Du Deinen Austritt aus dem Entropia e.V. erklärst
  • das Plenum dies in besonders begründeten Fällen beschließt, bspw. aufgrund von Missachtung der Küchenpolicy
  • wenn ein Bürge nicht mehr für Dich bürgen kann oder will und dem Schlüsseldienst innerhalb von 8 Wochen keine Ersatzbürgen genannt werden.

(Die Bürgen-Regelung wird heute nicht enforced)


Anmerkung Twi: Ich würde es begrüßen, wenn wir das Bürgensystem wieder mehr enforcen würden.