Werkstatt Policy
- Es ist VERBOTEN Stoffe in Gefäßen aufzubewahren, die:
- nicht dafür vorgesehen sind. Z.B. Ethanol in Wasserflasche
- nicht korrekt beschriftet, bzw. unbeschriftet sind. Z.B. Ethanol in Flasche ohne Label oder falschem Label.
- Korrekte Beschriftung:
- Der Inhalt muss eindeutig gekennzeichnet sein: Alte Beschriftungen sind zu entfernen, durchstreichen ist VERBOTEN!
- Bei Gefahrstoffen müssen die GHS-Symbole (mittels Aufkleber) oder die GHS-Gefahrenbezeichnungen vorhanden sein (GHS-Kennzeichung auf wikipedia.de)!
- Korrekte Beschriftung:
- Falsch / nicht beschriftete Gefäße werden entsorgt!
- Keine Lebensmittel in der Werkstatt
- Lebensmittel gehören in die Küche!
- Die Werkstatt ist kein Fahrradständer
- Fahrradständer auf dem Hof verwenden
- Fahrräder können für Reparaturen in die Werkstatt