Policy:Schließberechtigung

aus dem Wiki des Entropia e.V., CCC Karlsruhe

ENTWURF

Diese Policy regelt den Prozess zur Vergabe und den Entzug von Schließberechtigungen für die Räumlichkeiten des Entropia e.V.

Sie soll damit die Nutzungsordnung (Teil der Satzung) um "Handlungsempfehlungen" für den Vorstand (der formell die Schließberechtigungen vergibt) ergänzen.

Voraussetzungen

  • Du bist ordentliches Mitglied im Entropia e.V.
  • Du bist auf intern@lists.entropia.de subscribed


Procedere

  1. Finde 3 Personen mit Schließberechtigung, die für Dich bürgen.
  2. Schreibe deinen Wunsch nach einem Clubschlüssel in die Plenums-TOP unter Nennung deiner Bürgen.
  3. Sei selbst genauso wie deine Bürgen auf dem Plenum.
  4. Wenn sich im Plenum ein Konsens findet, ist dein Antrag angenommen.
  5. Wende dich an den Schlüsseldienst, um einen Schlüssel (RFID-Token und/oder per SSH-Key) zu bekommen.

Es darf nicht für eine Person gebürgt werden, wenn dies zur Folge hätte, dass sich der Bürgschafts-Graph splittet und es dann zwei Graphen gäbe.

Entzug der Schließberechtigung

Dir wird die Schließberechtigung für die Räumlichkeiten entzogen, wenn

  • laut der Satzung bzw. einer Vereinsordnung die Bedingungen für den Besitz der Schließberechtigung nicht mehr erfüllt sind oder die Schließberechtigung auf Grundlage der Satzung bzw. einer Vereinsordnung entzogen wurde (obviously!).
  • Du Deinen Austritt aus dem Entropia e.V. erklärst, ab dem Zeitpunkt der Erklärung.
  • das Plenum dies in besonders begründeten Fällen beschließt, bspw. aufgrund von Missachtung der Küchenpolicy.
  • ein Bürge nicht mehr für Dich bürgen kann oder will und dem Schlüsseldienst innerhalb von 8 Wochen keine Ersatzbürgen genannt werden.

(Die Bürgen-Regelung wird Stand heute nicht enforced)