Policy:Küchenpolicy: Unterschied zwischen den Versionen
aus dem Wiki des Entropia e.V., CCC Karlsruhe
Twi (Diskussion | Beiträge) |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
(6 dazwischenliegende Versionen von 4 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{Policy|datum= | {{Policy|datum=04.02.2024}} | ||
* Die Küche ist sauber zu hinterlassen. | * Die Küche ist sauber zu hinterlassen. | ||
** Dies inkludiert explizit das wegbringen des Biomüll nach abgeschlossenen Kochvorgang | |||
* Für die Nutzung der Kücheneinrichtungen ist eine gültige Schließberechtigung erforderlich. | * Für die Nutzung der Kücheneinrichtungen ist eine gültige Schließberechtigung erforderlich. | ||
* Lebensmittel aller Art (auch Cocktails etc.) werden in der Küche zubereitet; nicht in anderen Club-Räumlichkeiten. | * Lebensmittel aller Art (auch Cocktails etc.) werden in der Küche zubereitet; nicht in anderen Club-Räumlichkeiten. | ||
Zeile 13: | Zeile 12: | ||
* Die Lagerung von Lebensmitteln im Club ist generell auf ein Minimum zu beschränken. | * Die Lagerung von Lebensmitteln im Club ist generell auf ein Minimum zu beschränken. | ||
* Der Eintrag in die Blame List ist Pflicht - auch für das Zubereiten von Cocktails. | * Der Eintrag in die Blame List ist Pflicht - auch für das Zubereiten von Cocktails. | ||
* Vor dem Kochen muss sich _eine_ Person als zuständig in die aushängende | * Vor dem Kochen muss sich _eine_ Person als zuständig in die aushängende [[Kochtropia|Blame Liste]] einzutragen. | ||
* Verstöße werden per Email an den Vorstand gemeldet. | * Verstöße werden per Email an den Vorstand gemeldet. | ||
* Bei Zuwiderhandlung bzw. Missachtung der Küchenpolicy kann die Schließberechtigung für die gesamten Clubräumlichkeiten dauerhaft entzogen werden. | * Bei Zuwiderhandlung bzw. Missachtung der Küchenpolicy kann die Schließberechtigung für die gesamten Clubräumlichkeiten dauerhaft entzogen werden. | ||
[[Policy:Küchenpolicy/en|English Version]] |
Aktuelle Version vom 6. März 2024, 09:58 Uhr
Dieser Text beschreibt eine gültige Policy des Entropia, zuletzt beschlossen am 04.02.2024. Zu Risiken oder Nebenwirkungen lesen Sie diese Seite und fragen Sie Ihren Vorstand oder das Plenum. |
- Die Küche ist sauber zu hinterlassen.
- Dies inkludiert explizit das wegbringen des Biomüll nach abgeschlossenen Kochvorgang
- Für die Nutzung der Kücheneinrichtungen ist eine gültige Schließberechtigung erforderlich.
- Lebensmittel aller Art (auch Cocktails etc.) werden in der Küche zubereitet; nicht in anderen Club-Räumlichkeiten.
- Koordiniertes Kochen: Aufeinanderfolgende Kochvorgänge sollen nach Möglichkeit abgesprochen werden.
- Private Lebensmittelvorräte bleiben 3 Tage lang dein Eigentum, wenn
- ihnen dein Name und das Datum der Einlagerung klar erkennbar und eindeutig zugeordnet werden kann.
- sie so aussehen, riechen etc. wie genießbare, unverdorbene Lebensmittel.
- das Mindesthaltbarkeitsdatum nicht überschritten wurde.
- Alle anderen Lebensmittelvorräte sind public und können von jedem nach eigenem Ermessen verwendet oder wenn nötig entsorgt werden.
- Die Lagerung von Lebensmitteln im Club ist generell auf ein Minimum zu beschränken.
- Der Eintrag in die Blame List ist Pflicht - auch für das Zubereiten von Cocktails.
- Vor dem Kochen muss sich _eine_ Person als zuständig in die aushängende Blame Liste einzutragen.
- Verstöße werden per Email an den Vorstand gemeldet.
- Bei Zuwiderhandlung bzw. Missachtung der Küchenpolicy kann die Schließberechtigung für die gesamten Clubräumlichkeiten dauerhaft entzogen werden.