Policy:Schließberechtigung: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Entzug der Schließberechtigung ===
=== Entzug der Schließberechtigung ===
Dir wird die Schließberechtigung für die Räumlichkeiten entzogen, wenn
Dir wird die Schließberechtigung für die Räumlichkeiten entzogen, wenn
* laut der Satzung bzw. einer Vereinsordnung die Bedingungen für die Schließberechtigung nicht mehr erfüllt sind.
* laut der Satzung bzw. einer Vereinsordnung die Bedingungen für den Besitz der Schließberechtigung nicht mehr erfüllt sind oder die Schließberechtigung auf Grundlage der Satzung bzw. einer Vereinsordnung entzogen wurde.
* Du Deinen Austritt aus dem Entropia e.V. erklärst, ab dem Zeitpunkt der Erklärung.
* Du Deinen Austritt aus dem Entropia e.V. erklärst, ab dem Zeitpunkt der Erklärung.
* das Plenum dies in besonders begründeten Fällen beschließt, bspw. aufgrund von Missachtung der Küchenpolicy.
* das Plenum dies in besonders begründeten Fällen beschließt, bspw. aufgrund von Missachtung der Küchenpolicy.

Version vom 6. Juli 2019, 16:37 Uhr

ENTWURF

Diese Policy regelt den Prozess zur Vergabe und den Entzug von Schließberechtigungen für die Räumlichkeiten des Entropia e.V.

Sie soll damit die Nutzungsordnung (Teil der Satzung) um "Handlungsempfehlungen" für den Vorstand (der formell die Schließberechtigungen vergibt) ergänzen.

Voraussetzungen

  • Du bist ordentliches Mitglied im Entropia e.V.
  • Du bist auf intern@lists.entropia.de subscribed


Procedere

  1. Finde 3 Personen mit Schließberechtigung, die für Dich bürgen.
  2. Schreibe deinen Wunsch nach einem Clubschlüssel in die Plenums-TOP unter Nennung deiner Bürgen.
  3. Sei selbst genauso wie deine Bürgen auf dem Plenum.
  4. Wenn sich im Plenum ein Konsens findet, ist dein Antrag angenommen.
  5. Wende dich an den Schlüsseldienst, um einen Schlüssel (RFID-Token und/oder per SSH-Key) zu bekommen.


Entzug der Schließberechtigung

Dir wird die Schließberechtigung für die Räumlichkeiten entzogen, wenn

  • laut der Satzung bzw. einer Vereinsordnung die Bedingungen für den Besitz der Schließberechtigung nicht mehr erfüllt sind oder die Schließberechtigung auf Grundlage der Satzung bzw. einer Vereinsordnung entzogen wurde.
  • Du Deinen Austritt aus dem Entropia e.V. erklärst, ab dem Zeitpunkt der Erklärung.
  • das Plenum dies in besonders begründeten Fällen beschließt, bspw. aufgrund von Missachtung der Küchenpolicy.
  • ein Bürge nicht mehr für Dich bürgen kann oder will und dem Schlüsseldienst innerhalb von 8 Wochen keine Ersatzbürgen genannt werden.

(Die Bürgen-Regelung wird Stand heute nicht enforced)


Anmerkung Twi: Ich würde es begrüßen, wenn wir das Bürgensystem (dauerhaft 3 Bürgen) mehr enforcen würden.