Policy:Werkstatt

aus dem Wiki des Entropia e.V., CCC Karlsruhe
Version vom 25. Juli 2024, 14:58 Uhr von Xanderio (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Application-certificate.png Dieser Text beschreibt eine gültige Policy des Entropia, zuletzt beschlossen am 07.04.2024. Zu Risiken oder Nebenwirkungen lesen Sie diese Seite und fragen Sie Ihren Vorstand oder das Plenum.


Diese Policy regelt, wer Geräte in der Werkstatt bedienen darf, und kann bei Bedarf auch auf Geräte außerhalb der Werkstatt bezogen werden.

Ziel der Policy ist in erster Linie die Sicherheit der bedienenden Person sowie dritter, und die Vermeidung von Materialschaden am Gerät o.ae. durch korrekte Bedienung.

Sie soll damit die Nutzungsordnung (Teil der Satzung) um "Handlungsempfehlungen" für den Vorstand (der formell die Schließberechtigungen vergibt) ergänzen.

HowTo: Werkstatt

Sämtliche Geräte, die mit folgenden Indikatoren/Stickern/ … gekennzeichnet sind, dürfen nur nach Einweisung durch eine berechtigte Person benutzt/angeschaltet werden. Eine Liste der Personen, die eine Einweisung geben dürfen, findet sich unter Werkstatt:Einweisung, sowie wird intern eine Liste geführt, wer die Einweisung bekommen hat unter https://entropia.de/intern-wiki/Werkstatt:Eingewiesen.

tbd: Fig1 Label "Nicht benutzen, Einweisung erforderlich"

Sämtliche Gefahrstoffe müssen in dafür geeigneten Behältern korrekt und eindeutig beschriftet (kein Durchstreichen oder Überkleben von alten Labeln) und, sofern notwendig, mit den korrekten Warnungshinweisen versehen gelagert werden.

Hierbei sind die GHS Symbole mit Hilfe von einem Aufkleber oder ähnlichem zu verwenden.

Die Werkstadtfläche sind ebenfalls freizuhalten, bei größeren Projekten, die länger den Platz benötigen, sollte vorher darüber informiert werden. Dies impliziert, dass die Werkstatt nicht als {Fahrrad, …}-Ständer zu benutzen ist.

Procedere

  1. Personen, die Geräte benutzen möchten, wenden sich an eine Person, welche eine Einweisung geben darf
  2. Die Person, die die Einweisung gibt, vermerkt den (Nick)name sowie das Datum in der internen Liste

Einweisungsberechtigt

Die Werkstatt:Verantwortlichen, welche vom Plenum gewählt werden, pflegen die Liste der Menschen, welche eine Einweisung geben dürfen.

Ziel soll sein, dass möglichst viele Leute, welche möglichst häufig da sind, Einweisungen zu Geräten zu geben, sodass ein niederschwelliges aber korrektes Bedienen der Geräte ermöglicht wird.