Gravenreuth-FAQ 2: Unterschied zwischen den Versionen

aus dem Wiki des Entropia e.V., CCC Karlsruhe
K (FIXME raus)
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 6: Zeile 6:


1948 geboren, verheiratet, keine Kinder.
1948 geboren, verheiratet, keine Kinder.
Bis 1966 Lehre als technischer Zeichner, Maschinenbaustudium an der FH München [Abschluss 1973 als Dipl.Ing. (FH)], Jura-Studium an der LMU München 1973-1978, Anwaltszulassung für LG München/OLG München/Bayer. OLG in 1981, Tätigkeit in einer Freisinger Kanzlei 1981-1985, Selbständiger Rechtsanwalt seit 1985, eigene Kanzlei seit 1987.
Bis 1966 Lehre als technischer Zeichner, Maschinenbaustudium an der FH M
 
=== Mitgliedschaften: ===
 
CSU, GRUR, DGRI, GDD, GI, [http://www.eicar.org/ Eicar] (Gründungsmitglied, mehrfach im Vorstand), [http://www.vud.de/ VUD ](Gründungsmitglied, mehrfach im Vorstand)
 
* Email: [mailto:gravenreuth@gravenreuth.de gravenreuth@gravenreuth.de].
* Keine private Homepage.
=== Wie wird der Vorname von Gravenreuth geschrieben? ===
 
Unklarheit besteht darüber, ob der Vorname von Gravenreuth mit "h" oder nicht geschrieben wird. Die überwiegende Schreibweise in seinen Signaturen und der Kanzleihomepage lautet "Günter". Allerdings taucht er auf dsrd immer wieder mal im Useraccount mit "th" auf, was etwas befremdet, weil dieser User-Eintrag ja von ihm selber stammt:
 
<pre>
From: &quot;Frhr. <b>G&uuml;nther</b> v. Gravenreuth&quot;&lt;Gravenreuth@gravenreuth.de&gt;
Newsgroups: de.soc.recht.datennetze
Subject: Uri Geller verklagt Pokemon!
Date: Thu, 21 Dec 2000 12:20:50 +0100
</pre>
 
Auch der [http://www.denic.de/servlet/Whois DENIC-Eintrag] der Kanzlei-Homepage lautet in descr und person auf &quot;th&quot;, hier ist eventuell aber ein DENIC- oder Sekretariatsfehler schuld an der Fehlschreibung, zumal auch die Hausnummer beim person-Eintrag fehlerhaft ist.
 
Gravenreuth selbst hat in einem Email zu diesem FAQ nochmal klar gestellt, dass er ohne &quot;h&quot; geschrieben wird. Es ist mir schleierhaft, warum er seinen Vornamen willentlich falsch buchstabieren sollte oder warum das irgendwie wichtig sein sollte und messe dieser Frage deshalb keine weitere Bedeutung zu.
 
=== Ist Gravenreuth wirklich ein Freiherr? Ist Gravenreuth adlig? ===
 
 
Der Adel wurde in Deutschland mit der Weimarer Verfassung endg&uuml;ltig abgeschafft. Dies bedeutet, dass Angeh&ouml;rige des Adels rechtlich nicht anders gestellt sind als jeder andere B&uuml;rger &#150; sie besitzen keine Privilegien. Im Gegensatz zu einigen anderen europ&auml;ischen L&auml;ndern (wie z.B. &Ouml;sterreich) d&uuml;rfen aber in Deutschland die alten Adelstitel als Bestandteil des Nachnamens weitergef&uuml;hrt werden. Dar&uuml;berhinaus hat sich der Adel in Deutschland (wie andernorts) in Adelsverb&auml;nden zusammengeschlossen, f&uuml;hrt die Mitglieder des Adels in den &quot;Genealogischen Handb&uuml;chern&quot; und pflegt im Rahmen dieser Verb&auml;nde auch das Adelsrecht, welches auf dem historischen Adelsrecht von 1918 beruht (welches wiederum auf das Salische Recht im Mittelalter zur&uuml;ckgeht). Das Adelsrecht regelt unter anderem, wie die Zugeh&ouml;rigkeit zum Adel und die F&uuml;hrung von adeligen Namen bestimmt ist. Das Adelsrecht ist dem geltenden b&uuml;rgerlichen Gesetzesrecht untergeordnet, welches u.a. im Namensrecht rechtsverbindliche Vorschriften festlegt.
 
Den Publikationen der Vereinigung des Adels in Bayern e.v. (VAB) ist zu entnehmen, dass Gravenreuths Mutter, die Kunstmalerin &quot;Hertha Freifrau von Gravenreuth&quot;, tats&auml;chlich dem gleichnamigen oberfr&auml;nkischen Uradel entstammt, der sich bis 1180 zur&uuml;ckverfolgen l&auml;&szlig;t (der &quot;Freiherr&quot; entspricht dem Baron). Am 8.1.1948 heiratet sie den b&uuml;rgerlichen Dipl.-Forstwirt Ernst Ludwig D&ouml;rr. Nach dem Adelsrecht verliert sie damit die Adelszugeh&ouml;rigkeit und das Recht, die Bezeichnung &quot;Freifrau von Gravenreuth&quot; zu f&uuml;hren. Der Adelssrechtausschu&szlig; f&uuml;hrt dazu aus (Quelle aus 1989, best&auml;tigt aus 1999):
 
* Der Adel wird nur im Mannesstamm an eheliche Kinder beiderlei Geschlechts vererbt.
* Durch Heirat einer adeligen Frau mit einem nichtadeligen Mann verliert erstere die Zugeh&ouml;rigkeit zum Adel, unabh&auml;ngig davon, welchen Namen sie nach der Eheschlie&szlig;ung f&uuml;hrt. Nimmt der nichtadelige Ehemann mit der Eheschlie&szlig;ung den adeligen Namen seiner Frau an, erwirbt er damit nicht die Zugeh&ouml;rigkeit zum Adel. Auch die gemeinsamen Kinder gelten nicht als adelig, selbst wenn sie den Adelsnamen der Mutter f&uuml;hren. Eine Scheidung l&auml;&szlig;t den Adel der Frau nicht wieder aufleben.
 
Alle Familienmitglieder heissen demnach D&ouml;rr und FvG kommt am 12.7.1948 als &quot;G&uuml;nter Werner D&ouml;rr&quot; zur Welt. Nach der Liberalisierung des Namensrechts, welches im Gegensatz zum (juristisch hier zur&uuml;cktretenden) Adelsrecht, nahezu alle Namenskombinationen zul&auml;&szlig;t, benennt sich die gesamte Familie D&ouml;rr ab 24.6.1980 wieder mit dem Adelstitel. Die Mutter heisst seit diesem Datum wieder &quot;Hertha Frfr. von Gravenreuth&quot;, der Vater nun &quot;Ernst Ludwig D&ouml;rr-Frhr von Gravenreuth&quotFvG heisst &quot;G&uuml;nter Werner Frhr von Gravenreuth&quot;, seine zu diesem Zeitpunkt bereits verheiratete Schwester wird zur Freifrau. FvG ist zum Zeitpunkt der Umbenennung beinahe 32 Jahre alt, einige Mitstudenten hatten sich aufgrund der FAQ gemeldet und FvGs Namen aus dieser Zeit mit &quot;G&uuml;nter D&ouml;rr&quot; angegeben. Folgerichtig (aus der Sicht des Adelsrechts) f&uuml;hren die Standardnachschlagewerke &quot;Genealogisches Handbuch des Adels, Freiherrliche H&auml;user A Band XII, Limburg 1980, Seite132f&quot; und &quot;Genealogisches Handbuch des Adels, Adelslexikon Band IV, Limburg 1978, Seite 242&quot; nur die Mutter, nicht aber den Rest der Familie. Dasselbe gilt f&uuml;r die Vereinigung des Adels in Bayern, die die Mutter Gravenreuths in der Stammreihe der von Gravenreuths f&uuml;hrt (S. 325ff), den Ehemann und die Kinder aber im Anhang unter &quot;Weitere Namenstr&auml;ger&quot; (S. 954f).
 
Das Namensrecht erlaubt die F&uuml;hrung ehemaliger Adelstitel nur als Bestandteil des Nachnamens, es muss also &quot;G&uuml;nter Freiherr von Gravenreuth&quot; heissen. Die Verwendung alter Adelstitel als Titel wie in &quot;Freiherr G&uuml;nter von Gravenreuth&quot; ist zwar in Adelskreisen intern auch heute verbreitet, aber namensrechtlich nicht zul&auml;ssig.
 
Abschlie&szlig;end l&auml;&szlig;t sich also zusammenfassen: Gravenreuth f&uuml;hrt den Nachnamen &quot;Freiherr von Gravenreuth&quot; zu recht im juristischen Sinne (= gem&auml;&szlig; Namensrecht), aber zu unrecht aus Sicht des Adelsrechts. Die Wiedereinsetzung des Titels als Bestandteil des Nachnamens im Jahre 1980 erfolgte offensichtlich als Familienentscheidung. Alle Ger&uuml;chte &uuml;ber eine Adoption, Unehelichkeit usw. sind falsch!
 
=== Sind die Gotcha-/Paintball-Fotos mit Gravenreuth echt oder gefälscht? ===
Die Fotos auf der [http://www.radwar.com/paintball.htm RADWAR-Paintball-Seite] sind echt, mehrere zeigen Gravenreuth im Tarnanzug (eins davon mit überblockten Augen und Gewehr im Anschlag). Gravenreuth distanziert sich in den Foren NICHT davon, sondern bezeichnet diese Freizeitaktivität als [http://www.juramail.de/forum/index.cgi?read=3219 &quot;Fun&quot;]! Wer Gravenreuth live &quot;im Gefecht&quot; erleben will, hat vielleicht bei einer der nächsten Veranstaltungen Gelegenheit dazu ([mailto:tc@radwar.com Infos und Anmeldung]).
 
=== Ist Gravenreuth bewaffnet? ===
 
Gravenreuth ist nach [http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=1876992&forum_id=30380 eigener Aussage] Besitzer einer Schusswaffe. Als Grund gibt er an: &quot;Man kann ja nie wissen.&quot; Eine Diskussion auf Juramail zur Kl&auml;rung der Natur der Legitimation seines  Schusswaffenbesitzes wurde von ihm nicht klar beantwortet, die wenigen Antworten deuten darauf hin, dass er im Besitz einer Waffenbesitzkarte ist, aber keinen Waffenschein hat.
 
=== Ist Gravenreuth Mitglied einer schlagenden Studentenverbindung? ===
 
Gravenreuths Mitgliedschaft in der [http://www.rhaetia.de K.B.St.V. "Rhaetia"] wurde auf SPIEGEL ONLINE und im Stern veröffentlicht und von Gravenreuth in mehreren Foren bestätigt. Rhaetia ist keine "schlagende", sondern nur eine katholische studentische Verbindung! Die Homepage von Rhaetia führt Gravenreuth als Philister "Graferix". Rhaetia ist nach meinem Dafürhalten keineswegs eine trockene, streng konservative Verbindung. So wurde dem Freiherrn auf der Rhaetia-Homepage im Januar 2001 zeitweilig ein Link statt zur Gravenreuth-Homepage zur AdvoGraf-Satireseite untergejubelt und rhaetia.de-Webmaster Christoph Wittek betont: ''"dass die laufenden Aktivitäten GvGs nicht das Wohlwollen aller Rhaeten trifft ... und auch ich (z.B.) eine Menge von Stefan Münz's SelfHTML gelernt habe!"''
 
=== Geht es Gravenreuth bei den Abmahnungen nur ums Geld? ===
Die Gravenreuthsche Quellenlage soll für sich selber sprechen:
 
* "Wenn eine Mandantschaft selber abmahnt (= keine Arbeit für mich) [...] wird erfahrungsgemäß die Mehrheit der "Netzindianer" nicht ordnungsgemäß darauf reagieren. Folge: Beantragung einer EV = 33 Umsatz. Man muss es nur richtig machen [...]" [http://www.juramail.de/forum/index.cgi?read=8799 Quelle]
* "Das OLG D&uuml;DO hat meine Phantasie zur Profit-Maximierung sehr angeregt." [http://www.juramail.de/forum/index.cgi?read=8847 Quelle]
* "Wenn die &quot;B&ouml;rse&quot; meiner Mandanten unterm Strich nicht stimmt, dann stimmt meine auch nicht." [http://www.heise.de/newsticker/forum/go.shtml?read=1&msg=163&g=20000511atr001 Quelle]
* "Traut man mir echt zu, dass ich mein(!) Honoar auch noch teile?" [http://www.heise.de/newsticker/forum/go.shtml?read=1&msg=640&g=20000707cp000 Quelle]
* "Wenn diese Menschen meinen Lebenstandard finanzieren w&uuml;rden, würde ich glatt zu arbeiten aufhören." [http://www.juramail.de/forum/index.cgi?read=9205 Quelle]
* "Das OLG DüDO hat meine Phantasie zur Profit-Maximierung angeregt [...] Folge: Beantragung einer EV = 33 Umsatz." [http://www.heise.de/newsticker/forum/go.shtml?read=1&msg=307&g=20010328pmz001 Quelle]
* Frage eines Forumteilnehmers: "Was halten Sie von einer Art Hypokratischem Eid, wo das Ziel Gewinnmaximierung für Rechtsanwälte hintan gestellt wird?" Antwort Gravenreuth: ''"Nicht!"'' [http://www.heise.de/newsticker/forum/go.shtml?read=1&msg=320&g=20010328pmz001 Quelle]
 
* Auf die direkte Frage eines Forumteilnehmers ''"Es geht Ihnen meines Erachtens doch nicht um die Durchsetzung von Recht und Ordnung, sondern um das Geldverdienen?!"'', antwortete Gravenreuth: ''"Es geht um die Durchsetzung der Anspr&uuml;che meiner Mandanten."'' [http://www.heise.de/newsticker/forum/go.shtml?read=1&msg=320&g=20010328pmz001 Quelle]
 
=== Was hat es mit www.rXXXXn.com auf sich? ===
 
www.rXXXXn.com ist eine Internet-Seite, die auf Schockeffekte setzt und praktisch ausschließlich extrem harte Geschmacklosigkeiten anbietet, vornehmlich authentische Fotos von Leichen, Kinderleichen, Verstümmelungen, Unfallopfern, Obduktionen, Entstellungen, Mißbildungen, Schußwunden und dergleichen (der Inhalt solcher Websiten wird als "gore" bezeichnet). Die Webseite besitzt keine Altersprüfung und wird von zahlreichen Internetdiensten freiwillig ausgefiltert, bzw. gesperrt. Der Münchner Merkur berichtete im April 2002 darüber, wie Abbildungen dieser und ähnlicher Internet-Seiten unter Kindern und Jugendlichen für Mutproben benutzt würden und wie hilflos Schulen und Gesetzgeber solchen Internet-Angeboten gegenüber stehen.
 
Gravenreuth verweist in regelmäßigen Abständen in seinen Forumspostings bei Heise und Juramail auf diese Site, beziehungsweise auf spezifische Fotos dieser Site, und zwar unter expliziter Angabe der URLs. Es ist nicht ersichtlich, warum er dies tut, denn seine Verweise auf www.rXXXXn.com stehen in aller Regel nicht im thematischen Zusammenhang der Diskussion. Die Verweise zeugen vielmehr von einer befremdlichen Art von Humor: wird etwa in einer Juramail-Diskussion ein vermeintlich aussichtsloser Prozess als "totes Karnickel" bezeichnet, antwortet Gravenreuth mit einem Link zu www.rXXXXn.com, der ein totes Kaninchen zeigt, zusammen mit einem Weiterlink zu "Dead Bodies" und "Famous Nudes" (beide Links bieten das Versprochene). Das an sich harmlose Kaninchen-Bild bezeichnet er als Satire und postet den Link in wenigen Wochen gleich 18 mal bei Heise (die Heise-Diskussionsforen haben einen nennenswerten Anteil jugendlicher Leser). Die weitergehenden Links zu Sexseiten und Leichenfotos stören ihn offensichtlich nicht. Den Begriff "blaue Flecken" in einem Diskussions-Beitrag beantwortet er mit einem Link auf das authentische Foto eines verstümmelten Penis. Die Verlinkung solcher Angebote (auch über den Umweg eines relativ harmlosen Bildes) ist in meinen Augen anwalts-unwürdig.
 
Quellen für www.rXXXXn.com-Links von Gravenreuth: [http://62.26.112.113/phorum/read.php?f=3&i=8928&t=8554], [http://62.26.112.113/phorum/read.php?f=3&i=6390&t=6387], [http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=1397866&forum_id=25025], [http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=1343061&forum_id=24440], [http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?t=1&T=rotten&sres=1&msg_id=684508&forum_id=12895&k=b1ae735f70ee802f4d50e2cd8b434cfa], [http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?t=1&T=rotten&sres=1&msg_id=687325&forum_id=12912&k=b1ae735f70ee802f4d50e2cd8b434cfa], [http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?t=1&T=rotten&sres=1&msg_id=721940&forum_id=13304&k=b1ae735f70ee802f4d50e2cd8b434cfa], [http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?t=1&T=rotten&sres=1&msg_id=723486&forum_id=13304&k=b1ae735f70ee802f4d50e2cd8b434cfa], [http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?t=1&T=rotten&sres=1&msg_id=831365&forum_id=18364&k=b1ae735f70ee802f4d50e2cd8b434cfa], [http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?t=1&T=rotten&sres=1&msg_id=843348&forum_id=18572&k=b1ae735f70ee802f4d50e2cd8b434cfa], [http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?t=1&T=rotten&sres=1&msg_id=1209985&forum_id=25769&k=b1ae735f70ee802f4d50e2cd8b434cfa], [http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?t=1&T=rotten&sres=1&msg_id=1217213&forum_id=23050&k=b1ae735f70ee802f4d50e2cd8b434cfa], [http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?t=1&T=rotten&sres=1&msg_id=1219574&forum_id=23077&k=b1ae735f70ee802f4d50e2cd8b434cfa], [http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?t=1&T=rotten&sres=1&msg_id=1221131&forum_id=23092&k=b1ae735f70ee802f4d50e2cd8b434cfa], [http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?t=1&T=rotten&sres=1&msg_id=1262621&forum_id=23518&k=b1ae735f70ee802f4d50e2cd8b434cfa], [http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?t=1&T=rotten&sres=1&msg_id=1262627&forum_id=23518&k=b1ae735f70ee802f4d50e2cd8b434cfa], [http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?t=1&T=rotten&sres=1&msg_id=1263632&forum_id=23518&k=b1ae735f70ee802f4d50e2cd8b434cfa], [http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?t=1&T=rotten&sres=1&msg_id=1271573&forum_id=23623&k=b1ae735f70ee802f4d50e2cd8b434cfa], [http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?t=1&T=rotten&sres=1&msg_id=1271691&forum_id=23623&k=b1ae735f70ee802f4d50e2cd8b434cfa], [http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?t=1&T=rotten&sres=1&msg_id=1280409&forum_id=23719&k=b1ae735f70ee802f4d50e2cd8b434cfa]
 
ACHTUNG: ich warne den FAQ-Leser eindringlich vor www.rXXXXn.com! Die verlinkte Website ist wirklich abartig und hat auf mich durchaus verstörend gewirkt. Kann sein, dass ich etwas sensibel bin, aber ich habe hiermit zumindest gewarnt! Ich habe den Namen der Website in diesem Abschnitt nicht aus juristischen Gründen ge-iXt, sondern weil ich eine solche Site nicht bewerben möchte.
 
=== Was ist der Compulaw-Verlag? ===
 
Gravenreuth betreibt im Eigenverlag den sog. Compulaw-Verlag unter der Adresse der Kanzlei und bewirbt diesen auf der Kanzlei-Homepage. Nach dortiger Darstellung f&uuml;hrt der Verlag die folgenden zwei Titel (von mir rechtschreibkorrigiert):
 
* Spionageabwehr gegen Computerspiel &amp; Informatiker- und Mathematiker-Witze, Heitere Episoden aus der Cracker- und Computerfreak-Szene, ISBN 3-930082-03-9, 7,80 DM
 
* &quot;Das Computerprogramm besteht aus rhythmischen Ger&auml;uschen und Zischlauten!&quot; - Technische und juristische Stilbl&uuml;ten aus EDV-Rechtsstreitigkeiten, ISBN 3-930082-00-4, 9,80 DM
 
Erster Titel liegt mir vor, es ist ein Mini-B&uuml;chlein (ich habe es im Flughafen-Wartesaal in ca. 15 Minuten gelesen), mit mehr oder weniger heiteren Episoden aus der Verfolgung von Raubkopierern und zumindest ein interessanter Einblick in Gravenreuths Pers&ouml;nlichkeit (wertfrei formuliert). Sowohl Bewerbung dieser Titel auf einer Kanzlei-Homepage, als auch die Darstellung von strafrechtlich relevanten Undercover-Aktionen gegen Jugendliche unter dem Blickwinkel der Stilbl&uuml;te empfinde ich pers&ouml;nlich als problematisch &#150; aber Kunst ist bekanntlich frei und zumindest widerspricht es dem Klischee des humorlosen und verbissenen Abmahnhais.
 
=== Weitere Gravenreuth-Publikationen ===
 
* Computerviren. Technische Grundlagen und rechtliche Gesamtdarstellung. Praxiswissen Recht. 2., neubearb. Aufl. 1997. XV, HEYMANNS Verlag, 135 S. ISBN: 3-452-23820-2
 
=== Was hat es mit den &quot;Morddrohungs-Postings&quot; auf sich? ===
 
In Foren, an denen Gravenreuth sich regelmäßig beteiligt, postet er h&auml;ufig eine [http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=1875853&forum_id=30380 Liste mit Zitaten] anderer Teilnehmer, vorwiegend aus dem Heise-Forum. Diese Zitate sollen belegen, dass die Forums-Teilnehmer angeblich gef&auml;hrlich sind und zu Mord und Totschlag aufrufen. Oder auch, wie gef&auml;hrdet Gravenreuth angeblich selbst durch die aggressiven Leser ist.
Diese Liste st&ouml;&szlig;t insgesamt auf ein recht gespaltenes Echo. Forenteilnehmer, die sie zum ersten Mal lesen, ergreifen oft spontan Partei f&uuml;r Gravenreuth und konzentrieren sich auf die kritische Bewertung der Zitate und deren Urheber. Andere, denen diese Liste schon mehrfach begegnet ist, reagieren teils unwillig, teils mit H&auml;me oder dadurch, dass sie mit weiteren Drohpostings antworten. Unter Umst&auml;nden liegt hierin das eigentliche Motiv der steten Wiederholung der &quot;Morddrohungsliste&quot;, denn oft genug steht der entsprechende Beitrag v&ouml;llig zusammenhanglos da. Nicht selten ergibt sich eine sehr lange Diskussion, die mit dem eigentlichen Thema meist nicht das geringste zu tun hat.
 
Best&auml;tigten Aussagen zufolge wurde diese Liste aber auch mehrfach in Prozessen vorgelegt (erstmals im Speedlink-Prozess) um damit eine vermeintliche Kriminalit&auml;t der &quot;Markenverletzer-Szene&quot; zu beweisen, und um zu begr&uuml;nden, warum z.B. Symicron die Existenz des Explorers nicht beweisen kann: man f&uuml;hlt sich so bedroht von den vermeintlichen M&ouml;rdern, dass es den tausenden Explorer-Kunden (lt. angegebenem Jahresumsatz und mehrfach genannten Einzelpreis) nicht zuzumuten sei, sich als Explorer-Kunden zu offenbaren [http://www.juramail.info/forum/read.php?f=3&i=11483&t=11416 siehe Juramail-Forum]. Die Gerichte haben bislang aber der Liste durchg&auml;ngig keine prozessrelevante Bedeutung beigemessen (aber in mindestens einem Fall die Beschimpfungen als &quot;unappetitlich&quot; bezeichnet).
 
Da zu den meisten Zitaten der Gravenreuthschen &quot;Morddrohungsliste&quot; die Quellen angegeben sind, l&auml;sst sich der Wahrheitsgehalt der behaupteten Drohung leicht &uuml;berpr&uuml;fen. Dabei stellt sich heraus, dass nicht wenige der Beitr&auml;ge sinnenstellend gek&uuml;rzt werden, z. B. werden die Smiles, Ironietags oder andere typische K&uuml;rzel entfernt, die den unernsten Charakter der &Auml;u&szlig;erungen andeuten, oder der Zusammenhang war v&ouml;llig anders, so dass weder eine Morddrohung noch sonstige Bedrohung vorliegt. Da Gravenreuth die Bedeutung der Akronyme sehr wohl bekannt ist, wie der h&auml;ufige Gebrauch durch ihn selbst belegt, hat diese Verk&uuml;rzung schon Veranlassung gegeben, Gravenreuth als F&auml;lscher und Demagogen zu bezeichnen und dies durch eine Gegen&uuml;berstellung von Original und Gravenreuthschem Zitat zu belegen [http://www.juramail.info/forum/read.php?f=3&i=11416&t=11416 Beispiel 1] [http://www.juramail.info/forum/read.php?f=3&i=11416&t=11416 Beispiel 2].
 
Es gibt in manchen Foren durchaus eine Reihe aggressiver und geschmackloser Posts gegen Gravenreuth. Diese werden von der &uuml;berwiegenden Mehrzahl der Forenteilnehmer erkennbar abgelehnt. Ob sich aus diesen Post aber tats&auml;chlich eine reale Bedrohung gegen&uuml;ber Gravenreuth und seiner Mandantin ableiten l&auml;sst, ist mehr als fraglich. Zumal sich aus der Zahl der Zitate keineswegs auf eine ebenso hohe Zahl gewaltbereiter oder zu Gewalt aufrufender Netizen schliessen l&auml;&szlig;t: in vielen F&auml;llen handelt es sich eindeutig um den selben Poster.
 
Auf Nachfrage erkl&auml;rte Gravenreuth im Juni 2002 &ouml;ffentlich, dass gegen die Morddrohungs-Post-Verursacher Strafantr&auml;ge gestellt worden seien und es nun Sache der Staatsanwaltschaft sei, wie sie gegen die Urheber der Posts vorgehe. Konkrete Urteile gibt es noch nicht, aber laufende Verfahren. Ein Chefredakteur des Heise-Verlags sprach im Heise-Forum Anfang Juli davon, dass bislang ein einziges Auskunftsersuchen durch die Staatsanwaltschaft bez&uuml;glich einer Beleidigung erfolgt sei. Wie der Bedrohungs- und Beleidigungsgehalt der Morddrohungsliste strafrechtlich zu beurteilen ist, wird der Ausgang der eingeleiteten Verfahren der Staatsanwaltschaft zeigen, &uuml;ber die ich dann an dieser Stelle berichten werde.
 
== Die Kanzlei Gravenreuth ==
 
=== Allgemeine Informationen ===
 
Kanzlei-Bezeichnung: &quot;Frhr. v. Gravenreuth &amp; Syndikus&quot;, Anschrift: Schwanthalerstra&szlig;e 3, 80336 M&uuml;nchen, Telefon 089/596087, Telefax 089/597015, Email: [mailto:gravenreuth@gravenreuth.de gravenreuth@gravenreuth.de], WWW: [http://www.gravenreuth.de" target="_blank www.gravenreuth.de].
 
=== Welcher Anwaltskammer geh&ouml;rt die Kanzlei Gravenreuth an? ===
 
Gravenreuth und Syndikus geh&ouml;ren der [http://www.rechtsanwaltskammer-muenchen.de/ Rechtsanwaltskammer f&uuml;r den Oberlandesgerichtsbezirk M&uuml;nchen] an:
 
<blockquote>
Rechtsanwaltskammer f&uuml;r den Oberlandesgerichtsbezirk M&uuml;nchen
Landwehrstra&szlig;e 61
80336 M&uuml;nchen
Telefon-Nr.: 089/53 29 44-0
Telefax-Nr.: 089/53 29 44-28
E-Mail: [mailto:rak.muenchen@datevnet.de rak.muenchen@datevnet.de]
</blockquote>
 
Die M&uuml;nchner Rechtsanwaltskammer ist eine regionale Kammer der [http://www.brak.de/seiten/01_03.php Deutschen Rechtsanwaltskammer:]
<blockquote>
Bundesrechtsanwaltskammer
Littenstra&szlig;e 9
10179 Berlin
Telefon: 030 - 28 49 39 - 0
Telefax: 030 - 28 49 39 - 11
E-Mail: [mailto:zentrale@brak.de zentrale@brak.de]
</blockquote>
 
Als K&ouml;rperschaft des &ouml;ffentlichen Rechts unterliegt die Rechtsanwaltskammer f&uuml;r den Oberlandesgerichtsbezirk M&uuml;nchen der Aufsicht des [http://www2.justiz.bayern.de/ Bayerischen Staatsministerium der Justiz]:
 
<blockquote>
Justizpalast am Karlsplatz
Prielmayerstra&szlig;e 7
80335 M&uuml;nchen (Hausanschrift) oder
80097 M&uuml;nchen (Postanschrift)
email: [mailto:poststelle@stmj.bayern.de poststelle@stmj.bayern.de]
Telefon: (0 89) 55 97 - 01 oder (0 89) 55 97 - 31 11 (Pressereferat)
Telefax: (0 89) 55 97 - 23 22 oder (0 89) 55 97 - 23 32 (Pressereferat)
</blockquote>
 
=== Wer ist Bernhard Syndikus? Ist Syndikus sein echter Name? ===
 
Bernhard Syndikus ist Gravenreuths Partner in der Kanzlei &quot;Frhr. v. Gravenreuth &amp; Syndikus&quot;. Ich weiss nichts &uuml;ber ihn, au&szlig;er seiner sehr sp&auml;rlichen Biographie auf der Kanzlei-Homepage. Syndikus ist ein juristischer Begriff (Rechtsbeistand einer K&ouml;rperschaft). Ich kann es nicht beurteilen und es mag dahingestellt bleiben, ob jemand mit dem (gar nicht so seltenen) Namen Syndikus zuf&auml;llig auch Rechtsanwalt und Kanzleipartner wird (nomen est omen, selffulfilling prophecy?) oder ob hier eine Art K&uuml;nstlername angenommen wurde, damit sich die Kanzlei gewichtiger anh&ouml;rt.
 
=== Was hat es mit www.singels.at auf sich? ===
 
Um den Jahreswechsel 2000/2001 geriet die Kanzlei Gravenreuth vor&uuml;bergehend in den Verdacht, kommerzielle Sexdomains zu betreiben. Ausl&ouml;ser dieses Verdachtes waren die beiden Domains &quot;www.singels.at&quot; und &quot;www.single-treff24.de&quot;, beide eingetragen im ADMIN-C unter dem Namen Bernhard Syndikus und der Adresse der Kanzlei. Bis zum Dezember 2000 fungierten die beiden Domains als eine Art Kundenf&auml;nger, bestehend aus jeweils einer einzigen Seite mit den f&uuml;r Sexdienste typischen Meta-Tags (u.a..: porno, live, cam, peep, show, teen, jung, gay, schwul, homo) sowie einer Weiterschaltung zu einer Hamburger Kontaktagentur, welche in ihren AGBs hingegen ihre Seri&ouml;sit&auml;t betonte (es seien keine Sexanzeigen zu schalten).
 
Ab Weihnachten 2000, nach erstmaliger &ouml;ffentlicher Erw&auml;hnung in Diskussionforen, &auml;nderten die Domains ihr Verhalten und linkten nun beide auf eine weitere Verrmittlungsseite im Domain &quot;www.sex24.tv&quot; und diese wiederum zu einem Hardcore-Dienst namens &quot;inet-cash&quot;. Alle drei Domains besassen bei inet-cash denselben Account zur Provisionsverg&uuml;tung der Verlinkungsfunktion. Als Inhaber der Domain www.sex24.tv, registriert im Inselreich Tuvalu (L&auml;nder-TLD = tv), wurde Friedhelm Meina&szlig; ermittelt &#150; ein Gravenreuth-Mandant. Friedhelm Meina&szlig; ist kein Unbekannter: er ging mit Gravenreuth erfolgreich gegen die Zeitschrift &quot;Fit-For-Fun&quot; wegen des Slogans &quot;Gr&ouml;&szlig;ter Singlemarkt Deutschlands&quot; vor, da sein Online-Single-Portal deutlich mehr Eintr&auml;ge enthalte, als das angegriffene Print-Medium.
 
Anfang Januar wurde Bernhard Syndikus direkt von mir kontaktiert und dementierte die Inhaberschaft der Domains, sowie die Vermutung, durch Sexseiten-Verlinkung Provisionen zu erhalten. Er f&uuml;hrte vielmehr aus, dass die betroffenen Domains in einer Art &quot;Vorratshaltung&quot; f&uuml;r einen Mandanten treuh&auml;nderisch und unkonnektiert gehalten worden waren, schlie&szlig;lich bei der &Uuml;bertragung und Konnektierung der Domains die Aktualisierung des ADMIN-C mit den Daten des tats&auml;chlichen Inhabers beim Provider Schlund irrt&uuml;mlicherweise nicht vorgenommen worden sei. Man werde sofort die Berichtigung der Daten anmahnen. Tats&auml;chlich gingen unmittelbar darauf am 8.1.2001 die beiden Syndikus-Domains offline, die Aktualisierung der ADMIN-C-Eintr&auml;ge erfolgte in den Wochen danach. Beide Syndikus-Domains wurden auf die &quot;EmBee Werbegesellschaft&quot; &uuml;berschrieben. Die Darstellung von Bernhard Syndikus ist nach meiner Ansicht glaubw&uuml;rdig, denn die beiden Firmen &quot;EmBee&quot; und &quot;Travix&quot; halten tats&auml;chlich einen gro&szlig;en Vorrat von Single-Domains:
 
* '''Fa. TRAVIX''' (= Friedhelm Meinass und Thorsten Blum): u.a. sex24.tv, singletreff.at, singeltreff.at, single-treff.at, singel-treff.at, singlefon.at, singelfon.at, single-fon, singel-fon, singlefax.at, singelfax.at, single-treff24.tv, singletreff24.tv
 
* '''Fa. EmBee Werbegesellschaft GbR''' (= Christiane Mueller/Ewa Pochwatko): u.a. websex24.de, singel.tv, www.singels.at, www.single-treff24.de
 
Am 8.1.2001 gingen nicht nur die beiden Syndikus-Domains offline, sondern noch mindestens drei weitere Domains der beiden Firmen TRAVIX und EmBee. Die Frage, ob es sich bei den Single-Domains um Domain-Grabbing handelt, kann ich nicht beantworten, meines Wissens handelt es sich juristisch bei Reservierung zahlreicher &auml;hnlich klingender Domains nur dann um Domain-Grabbing, wenn ein Dritter mit Anspr&uuml;chen auf den Begriff dadurch blockiert wird.
 
== Gravenreuth-Under-Cover-Aktionen ==
 
=== Was hat es mit den sog. "Tanja-Briefen" auf sich?===
 
Hierbei handelt es sich um eine Gravenreuth-Aktion aus dem Zeitraum 1985-1992: Gravenreuth ermunterte vorzugsweise m&auml;nnliche pubertierende jugendliche Computerfans durch gef&auml;lschte Bettelbriefe junger M&auml;dchen zum Versand von Raubkopien. Im &quot;Erfolgsfall&quot; wurde den Jugendlichen eine Abmahnung mit Kosten von angeblich bis zu DM 4000,- sowie die Androhung einer Strafanzeige zuteil. Die entsetzten Eltern zahlten in aller Regel bereitwillig. Einige der benutzten M&auml;dchen-Pseudonyme lauteten Tanja Nolte-Berndel, Monika Witte, Jasmin Flechter, Michaela Kriegel, Veronika B., Simone Reuenberg. Der erste Name dieser Liste wurde von Netizens zur Benennung der Aktion gepr&auml;gt (daher Tanja-Briefe).
 
In der Diskussion um die Fragw&uuml;rdigkeit dieser Aktion, betont Gravenreuth regelm&auml;&szlig;ig in den Foren, die Brief-Opfer h&auml;tten zuvor Software-Tauschpartner per Zeitschriften-Inserat gesucht, von Gerichts wegen sei deshalb festgestellt worden, dass die T&auml;ter schon VOR Versand der Raubkopien zur Tat entschlossen gewesen seien, mithin eine Anstiftung zur Straftat durch Gravenreuth nicht vorliege und die Aktion moralisch gerechtfertigt gewesen sei.
 
Mir sind allerdings keine derartigen Gerichtsunterlagen bekannt und ich habe auch nur von einem einzigen Prozess bez&uuml;glich der Tanja-Brief-Aktion geh&ouml;rt, der Angeklagte soll ein Student gewesen sein. Es mag also durchaus sein, dass ein Gericht in EINEM konkreten Fall von einem Vorsatz des Angeklagten ausging, f&uuml;r alle Opfer der Gravenreuth-Aktion kann ein Gericht eine solche Aussage gar nicht treffen. Da Gravenreuth anhand der Annoncen auch nur Mutmassungen &uuml;ber die Opfer anstellen konnte, gerieten auch Erwachsene, darunter ein Richter in die Empf&auml;ngerliste der Tanja-Briefe. Die Gravenreutsche Logik zur Moralfrage dieser Aktion ist schon beachtlich: man sendet an beliebige Empf&auml;nger eine Aufforderung zur Straftat, und diejenigen, die der Aufforderung folgen, erkl&auml;rt man r&uuml;ckwirkend als schon zur Tat entschlossen. Nach dieser Gravenreuthschen Logik ist eine Anstiftung zur Straftat eigentlich prinzipiell gar nicht m&ouml;glich.
 
Unabh&auml;ngig von der juristischen Debatte um die Rechtm&auml;&szlig;igkeit solcher Aktionen, k&ouml;nnen Sie nat&uuml;rlich f&uuml;r sich selbst mit den nachfolgenden Quellen zu einer pers&ouml;nlichen Einsch&auml;tzung kommen, ob die Briefe so formuliert waren, einen schon von vornherein zur Tat Entschlossenen zu &uuml;berf&uuml;hren, oder einen eventuell noch nicht von vornherein zur Tat Entschlossenen zu einer Tat zu verleiten:
 
<div style="border: 1px solid #ccc; background-color:#eee; padding: 5px;">
"Hallo XXXXXXXXX
 
ich habe Deine Anzeige in der Computer Flohmarkt gelesen, mir gedacht schreib mal vielleicht koennen wir ja Spiele tauschen. Nun die Wahrheit ist ich habe den Tip von einem Klassenkameraden bekommen mir eine Computer Zeitung zu kaufen und dann jemanden zu schreiben. Er ist der Meinung das ich auch mal Spiele besorgen soll und nicht immer welche von ihm nehme obwohl ich ihm immer fuer eine volle Diskette zwei leere geben muss. Naja das ist nun mein zweiter Versuch, beim erstenmal habe ich einen Peter Zielonki aus Hamburg angeschrieben, er schrieb auch sofort zurueck ich sollte ihm 10 leere Disketten schicken nur bis heute habe ich noch keine Antwort und keine Disketten bekommen. Wie es aussieht sind die 10 Disketten wohl weg denn das ist auch schon 6 Wochen her. Ich hoffe ich habe da bei dir mehr Glueck und Du gehoerst nicht zu den Typen die erst schreiben schicke mir Diskette und Du behaeltst sie dann einfach denn bei 50 DM Taschengeld kann ich mir das nicht erlauben.
 
Nun zu mir, ich habe am 15.3. Geburtstag bin also fast 16 Jahre alt gehe in die Anna Peters Schule in Gladbeck mitte in die Klasse 9b. Jetzt fang bloss nicht an zu Rechnen denn eine Ehrenrunde habe ich gemacht kann aber jeden mal passieren. Ausgang habe ich bis 22.30 Uhr, Wochenende auch schonmal etwas laenger je nach Laune meiner Oberregierung. Hobbys habe ich erstmal den PC, ab und zu Tanzen gehen und wenn das Geld reicht schon mal ins Kino. Das wars erst mal zu mir und jetzt zu meinen Programmen, ich habe Norton 4.0, Corel Darw 4.0, Star Writer 1.0, PC Tools 9.0, Dos 6.0 und Dos 6.2, Windows 3.2 englische Version, Money 1.0 fuer Windows, Works 2.0 fuer Windows, Jack Nicklas Golf, Yier Air Kung Fu, Time Machine, They stole one Million Dollar Combat School, Druid, Starrion ist aber nichts Dolles, Boxing, Der blaue Kristall, Spellbreaker und PinnballDreams Fantasy. Ich haette gerne Super Hang on, Vermerr, Waterloo, Supermann, R.-Type, Elite, Bundesliga Manager 1 u 2, Hanse, Waterloo, Robocop und Last Ninja. Ich habe noch eine paar andere Programme aber die kann ich Dir ja das naechste mal mit aufschreiben. Schicke mir wenn Du hast auch eine Photo und eine Liste von Dir, ich werde dir auch ein Foto von mir mitschicken wenn ich eins finde sonst das naechste mal,
 
bis dann XXXXXXXX und tschuesssiii
Simone.
 
PS. Ich werde mal versuchen ein Adressettikett zu Drucken, leider Kosten diese Etiketten zuviel fuer 100St! Sueck 6.95 DM ganz schoen happig find ich . Fall du interesse an Singels,LP oder CD hast kann ich Dir das naechste mal meine Liste schicken, vielleicht koennen wir ja dann Platten gegen Programme tauschen.
</div>
 
Einen weiteren [http://www.martinvogel.de/prog/tanja.jpg Original-Brief als Faksimile] mit Abbildung des M&auml;dchens aus dem Jahr 1992 hat Martin Vogel im Netz ver&ouml;ffentlicht. Die Tanja-Briefe werden im Zusammenhang mit den Explorer-Abmahnungen h&auml;ufig zur Darstellung des Gravenreuthschen Charakters zitiert. Der SPIEGEL berichtete 1993 in der Ausgabe Nummer 34 (mit einem Faksimile-Brief) &uuml;ber die Aktion. [mailto:vk@volkerkoenig.de Volker K&ouml;nig] hat 1994 in einem sehr [http://www.volkerkoenig.de/gravenreuth.html aufschlu&szlig;reichen c't-Artikel] &uuml;ber die Tanja-Brief-Aktion und ihre rechtliche Umstrittenheit berichtet &#150; unbedingt lesen!</td>
 
=== Woher stammt das Foto auf den "Tanja-Briefen"? Kann sich die dargestellte Person dagegen wehren? ===
 
Das Foto stammt [http://www.heise.de/newsticker/forum/go.shtml?read=1&msg=978&g=20000707cp000 lt. Gravenreuth] von einer Bildagentur. Die dargestellte Person kann sich in diesem Fall nicht gegen die Verwendung der Abbildung wehren, da entsprechende Rechte am eigenen Bild bei der kommerziellen Verwendung i.d.R. ausgeschlossen werden. Weder die abgebildete Person noch die Bildagentur wissen, wof&uuml;r das verkaufte Bild vom Kunden letztendlich verwendet wird. Die Herkunft des Bildes ist letztendlich aber nicht gekl&auml;rt und die Herkunft aus einer Bildagentur wird angesicht der Bildqualit&auml;t von einigen Lesern stark bezweifelt.
 
=== Hat Gravenreuth weitere Under-Cover-Aktionen &agrave; la &quot;Tanja&quot; durchgef&uuml;hrt? ===
 
Ja. Die Verfolgung von Computerkriminalit&auml;t mit Werkzeugen versteckter Ermittlungen (Testk&auml;ufer, Szene-Informanten, &Uuml;berwachung von Postf&auml;chern etc) kann man wohl getrost als die Obsession Gravenreuths bezeichnen. Im Dezember 1996 ver&ouml;ffentlicht Gravenreuth im Eigenverlag das B&uuml;chlein <i>&quot;Spionageabwehr gegen Computerspiel&quot;</i> - eine <i>&quot;[...]Reihe heiterer Geschichten[...]&quot;</i> aus <i>&quot;[...]nunmehr fast 12 Jahren Pirateriebek&auml;mpfung[...]&quot;</i>. Dieses B&uuml;chlein enth&auml;lt einige Hinweise &uuml;ber Undercover-Aktionen. Erw&auml;hnt werden u.a. das Aufsp&uuml;ren und Hochgehen-Lassen von sog. Copy-Parties (S.13f), der umf&auml;ngliche Einsatz von Testbestellern (hier ausf&uuml;hrlich zur Aufdeckung unzul&auml;ssiger Software-Vermietung durch Videotheken, S48ff), sowie der Besuch von Computerveranstaltungen (hier ausf&uuml;hrlich der Besuch eines &quot;Tages der Offenen T&uuml;r&quot; bei einem Computerh&auml;ndler mit anschlie&szlig;ender Hausdurchsuchung einer des Cracking verd&auml;chtigten Person (S.17ff).
 
In einem pers&ouml;nlichen Email (''zur Verwendung in der FAQ''), berichtet Gravenreuth von fr&uuml;hen Under-Cover-Aktionen gegen Asterix-Plagiate (Gravenreuth war dabei in einer Kanzlei angestellt, die die Markenrechte der Asterix-Figuren bis heute vertritt):
 
* ''Das &quot;Graferix&quot; ist darauf zur&uuml;ckzuf&uuml;hren, dass ich als junger angestellter RA (ca. 1983)-85 erfolgreich Asterix-Plagiate (z.B. &quot;Asterix und das Atomkraftwerk&quot; und &quot;Asterix im H&uuml;ttendorf&quot; verfolgt habe. Wie bekommt man den Versandhandel von diesen Plagiaten in den Griff? Ganz einfach man hat zuf&auml;llig(?!) ein Liste von vielen alternativen Buchhandlungen in Deutschland. Man kauft Postkarten gegen Kernkraft, Nachr&uuml;stung u.&auml;. Man setzt Werkstudenten (= Rhaeten) darauf an diese L&auml;den mit diesen Postkarten anzuschreiben. Sinngem&auml;&szlig; mit: &quot;Hallo ich habe erfahren Ihr habt den Atom-Asterix! Bitte sendet mir einen oder sagt mir wo ich ihn bekomme&quot;. Naja - dann gab es keinen Versandhandel mit diesen Plagiaten mehr :-))''
 
Als weitere Under-Cover-Aktionen werden von einigen Informanten Vorg&auml;nge geschildert, die ich bislang nicht mit konkretem Material belegen kann, darunter die Unterwanderung der Mailbox-Szene (in Mailboxen wurden im gro&szlig;en Stil Raubkopien getauscht) durch Spitzel (u.a. dem ber&uuml;chtigten Kimble) und Serienabmahnungen unter Einsatz von Testk&auml;ufern (u.a. gegen das Produkt &quot;Triton&quot;).
Weiterhin sollen in gro&szlig;em Stil sogenannte BBS durch Spitzel auf Provisionsbasis aufgesp&uuml;rt und durch die Kanzlei Gravenreuth abgemahnt worden sein. Dabei handelt es sich um elektronische &quot;Schwarze Bretter&quot;, die h&auml;ufig zur Verbreitung von Raubkopien benutzt wurden. Gravenreuth selber [http://www.heise.de/newsticker/forum/go.shtml?read=1&msg=128&g=20010226jk000 behauptet], ca. 400-600 solcher Dienste &quot;gebustet&quot; zu haben. Ein Dossier &uuml;ber diese T&auml;tigkeiten ist derzeit bei mir in Vorbereitung. Einen Szene-Einblick geben die Autoren Denis Moschitto und Evrim Sen in dem Buch &quot;Hackertales - Geschichten von Freund + Feind&quot; (Tropen-Verlag, ISBN 3-932170-38-5) in der Geschichte Buster (S. 97ff). Allgemeine Beitr&auml;ge und Hintergrundinformationen zu den rechtlichen Aspekten dieses Themas finden sich bei Volker K&ouml;nig [Quelle [http://www.heise.de/ct/95/11/062/default.shtml 1], [http://www.volkerkoenig.de/lexmail2.html 2], [http://www.volkerkoenig.de/lexmail3.html 3]].
 
=== Gravenreuthsche Darstellungen zur Legitimit&auml;t der Tanja-Brief-Aktion ===
 
Gravenreuth hat mir im Januar 2001 Material &uuml;ber die Legitimit&auml;t der Tanja-Brief-Aktion zugesandt. Hierbei handelt es sich augenscheinlich um Presseinformationen der Kanzlei Gravenreuth, die zur Zeit der Publikwerdung der Tanja-Briefe an die Presse gegeben wurden. Die Informationen sind im nachfolgenden vollst&auml;ndig wiedergegeben und von mir kommentiert. Weggelassen habe ich lediglich eine kleine Literaturliste mit Zeitungs- und Zeitschriftenartikeln zum Thema Raubkopien aus den Jahren 1981 bis 1985. Die in den Texten erw&auml;hnten Anlagen wurden mir nicht zugesandt. Meine Kommentare sind f&uuml;r Referenzzwecke in einer etwaigen anschlie&szlig;enden Diskussion numeriert.
 
Ich m&ouml;chte vorab nochmal betonen, dass die von mir angeprangerte Thematik der Tanja-Briefe darin besteht, dass Unschuldige durch die Machart der Briefe dazu angestiftet werden k&ouml;nnten, Urheberrechtsverletzungen zu begehen. Es wird von mir nicht in Frage gestellt, dass kopierte Software eine zu ahndende Urheberrechtsverletzung bedeutet, es wird von mir nicht in Frage gestellt, dass sich unter den Tanja-Brief-Empf&auml;ngern auch mit Sicherheit professionelle, gewerbliche und vors&auml;tzliche Raubkopierer befanden. Es geht um die Frage der Verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igkeit und der Methodik, und ich m&ouml;chte meinen Standpunkt durch einen Vergleich verdeutlichen: wenn ein Zivilpolizist den Hauptbahnhof betritt und die dort befindlichen Drogens&uuml;chtigen jeweils um Verkauf einer gewissen Menge Drogen bittet, die einen Marktwert von beispielsweise DM 50,- hat, und der Angesprochene verkauft die Drogen zu dem angegebenen Preis, dann w&uuml;rde ich ihn als Dealer bezeichnen. Wenn der Drogens&uuml;chtige von dem Polizisten allerdings f&uuml;r die selbe Menge Drogen DM 1000,- angeboten bekommt (und der Polizist kann jeden beliebigen Betrag anbieten, weil er das Geld ja sofort wieder abnimmt), dann muss vermutet werden, dass auch solche Drogens&uuml;chtige Stoff aus ihrem Besitz verkaufen, den sie f&uuml;r den eigenen Konsum in Besitz hielten und die noch nie als Dealer in Erscheinung getreten sind. Ein echter bayerischer Hardliner wird zwischen beiden F&auml;llen vielleicht keinen Unterschied feststellen k&ouml;nnen, doch ein Gericht w&uuml;rde bei der strafrechtlichen Bewertung den unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;igen Anreiz sicherlich strafmildernd bewerten.
 
Ich stelle daher in Bezug auf die Tanja-Brief-Aktion folgende Thesen auf:
 
# Die Formulierung der Tanja-Briefe war daraufhin ausgelegt, auch unschuldige Computernutzer zu Urheberrechtsverletzungen anzustiften. Als Zielgruppe wurden pubertierende Minderj&auml;hrige angesprochen, die auch einen Gro&szlig;teil der Homecomputerszene stell(t)en.
# Die Formulierung der Tanja-Briefe war ungeeignet, professionelle und gewerbliche Raubkopierer zu &uuml;berf&uuml;hren. Ein M&auml;dchen, welches &uuml;berwiegend &uuml;ber Taschengeldmangel jammert und daher um kostenlose Raubkopien bittet, d&uuml;rfte f&uuml;r profit-orientierte, kriminelle Raubkopierer h&ouml;chst uninteressant erscheinen. Wegen dieses Umstandes vermute ich, dass nur wenige &quot;gro&szlig;e Fische&quot; ins Netz der Tanja-Briefe gingen und tats&auml;chlich steht der einzige im nachfolgenden Gravenreuth-Material zitierte gro&szlig;e Raubkopierfall nicht im Zusammenhang mit den Tanja-Briefen.
# Gewerbliche, profit-orientierte professionelle Raubkopierer h&auml;tten auch durch solche Anschreiben &uuml;berf&uuml;hrt werden k&ouml;nnen, die kein Risiko der Anstiftung Unschuldiger beinhalteten. Diese F&auml;lle w&auml;ren nicht so zahlreich gewesen, h&auml;tten einer strafrechtlichen Verfolgung bedurft und somit zwar hohe Schadenersatzzahlungen an die Herstellerfirmen und evtl. Haftstrafen f&uuml;r die T&auml;ter bedeutet, aber keine Abmahn-Einnahmen f&uuml;r den RA. An einer solchen Vorgehensweise gegen kapitale Verbrecher scheint kein Interesse bestanden zu haben.
 
Hier nun das Gravenreuth-Material (in kursiver Schrift, Anmerkungen in Normalschrift):
 
<ul><p><i>Wir bearbeiten derartige Software-Piraterie-F&auml;lle seit &uuml;ber 15 Jahren.</i></p></ul>
 
<p>1. Na ja, lassen wir das mal so stehen. Da die Kanzlei erst 1987 gegr&uuml;ndet wurde, kann eine 15j&auml;hrige Erfahrung der Kanzlei erst im Jahr 2002 vorliegen, aber die Anw&auml;lte haben m&ouml;glicherweise im Angestelltenverh&auml;ltnis bereits vor Gr&uuml;ndung der Kanzlei Software-Piraterie-F&auml;lle bearbeitet.</p>
 
<ul>
<p><i>Damals erschienen Kleinanzeigen, in denen unter Nennung des Namens des Inserenten und der Programme, sowie des Verkaufspreises die Raubkopien noch offen inseriert wurden. Anschlie&szlig;end gab es Kleinanzeigen, in denen ohne jegliche weitere Information nur Name und Adresse oder Telefonnummern ver&ouml;ffentlicht wurden, dann gab es Kleinanzeigen, in denen der gesamte Text im ASCII-Format wiedergegeben war, vor ca. zwei Jahren waren die &quot;System-Wechsel&quot; in Mode, d.h. immer die selben Personen haben &uuml;ber Monate hinweg immer wieder Inserate geschaltet, wonach sie angeblich von einem Computersystem zu einem anderen wechseln wollten. Teilweise wurden sogar f&uuml;r den Computer, den man angeblich abgegeben wollte, noch Programme (Raubkopien) gesucht. Zeitweise wurden &quot;zuverl&auml;ssige Tauschpartner&quot; gesucht. Auch unter dem Begriff &quot;Public-Domain-Software&quot; werden seit Jahren Raubkopien von Programmen, die keine Public-Domain-Software sind, verbreitet. Zur Zeit sind die Angebote von angeblichen Original-Programmen und/oder Hardware &quot;in Mode gekommen&quot;. Wenn man Anzeigen wie: &quot;Verkaufe 386PC u. Disk&quot; hinterfr&auml;gt sind diese Disketten im Regelfall Raubkopien. Selbiges gilt auch f&uuml;r Texte wie: &quot;Verkaufe Originalsoft und einiges mehr&quot;.
 
Wenn man scheinbar &quot;harmlose&quot; Inserate hinterfragt, zeigt sich sehr rasch, da&szlig; es doch wieder um Software-Piraterie geht, was auch der vorliegende Fall zeigt. Aussagen wie &quot;Verkaufe EPSON P60; suche Info&quot; oder auch nur &quot;suche&quot; sind z. Zt. offensichtlich die in der Szene gebr&auml;uchlichen Stichw&ouml;rter f&uuml;r Raubkopien, unabh&auml;ngig vom sonstigen Text.</i></p></ul>
 
<p>2. Das Hauptargument der Rechtfertigung der Tanja-Briefaktion besteht darin, dass man nur auf solche Zeitungsinserate hin Bettelbriefe verschickt habe, die bereits vorher Raubkopien angeboten h&auml;tten. Diese vorab geschalteten Inserate w&uuml;rden beweisen, dass der T&auml;ter von vornherein und schon vor Empfang des Tanja-Bettelbriefes zur Tat entschlossen gewesen sei. Der vorliegende Absatz beweist hingegen, dass man bei der Auswahl der Bettelbrief-Opfer keineswegs auf potentiell verd&auml;chtige Raubkkopierer abzielte! Denn schon nur die Existenz des Wortes &quot;suche&quot; in einer Anzeige reiche aus, um im nachhinein zu beweisen, dass ein Tanja-Briefopfer schon vorher zur Tat entschlossen gewesen sei. Mit anderen Worten: JEDE Anzeige in einer Computerzeitschrift ist geeignet, einen von vornherein zur Tat Entschlossenen zu beweisen. Diese Darstellung ist Unfug und wird auch von den Fakten widerlegt - selbst ein Richter geh&ouml;rte zu den Tanja-Briefempf&auml;ngern.</p>
 
<ul>
<p><i>In Dortmund wurde beispielsweise ein gro&szlig;er gewerblicher Softwarepirat ermittelt, der nur &uuml;ber Hardware-Inserate an die &Ouml;ffentlichkeit getreten ist. Nach den Ergebnissen der polizeilichen Ermittlungen hatte er ca. 2000 Kunden, welche er mit Raubkopien belieferte, bezog die Leerdisketten f&uuml;r seine Softwarepiraterie in 500-St&uuml;ck-Paketen und erzielte monatlich mehrere tausend DM an Erl&ouml;s aus der Softwarepiraterie. Mit 300 Tagess&auml;tzen erhielt er, soweit bekannt, die bisher h&ouml;chste Geldstrafe die in einem Softwarepirateriefall in Deutschland verh&auml;ngt wurde.</i></p>
 
</ul>
<p>3. Es besteht gar kein Zweifel, dass Raubkopiererei in erheblichem Umfang und mit erheblicher krimineller Energie in gewerblicher Auspr&auml;gung und mit sp&uuml;rbaren Schaden f&uuml;r die Softwarehersteller zu dieser Zeit stattgefunden hat (und auch heute stattfindet). Nur: die Erw&auml;hnung einer Straftat, die &uuml;ber Inserate abgewickelt wurde, sagt &uuml;berhaupt nichts dar&uuml;ber aus, ob eine unschuldige Person duch einen Tanja-Bettelbrief zu einer Raubkopie verleitet werden konnte oder nicht. Oder anders: der professionelle Raubkopierer aus obigem Beispiel w&auml;re auch durch eine solche Testbestellung &uuml;berf&uuml;hrt worden, die nicht auf das Mitleid oder das Imponiergehabe eines Pubertierenden gezielt h&auml;tte. Umgekehrt kann man sogar sagen, dass ein Bettelbrief eines M&auml;dchens, das vorgeblich nur &uuml;ber wenig Taschengeld verf&uuml;gt und deshalb um kostenlose Raubkopien bittet, f&uuml;r den gewerblichen Raubkopierer vollkommen uninteressant sein muss. Gerade die Tanja-Bettelbriefe waren wegen ihrer Machart NICHT GEEIGNET, gewerbliche, professionelle Raubkopierer zu ermitteln!</p>
 
<ul>
<p><i>In der - Anlage - zu diesem Schreiben wird das Urteil des LG Hannover vom 13.01.1993 in Kopie &uuml;berreicht. Hierin f&uuml;hrt das erkennende Gericht (vgl. Seite 7, 2. Absatz) &uuml;berzeugender Weise vor, da&szlig; nach einem vorangegangenen Inserat die Ermittlung von Software-Piraterie-F&auml;llen kein &quot;rechtsmi&szlig;br&auml;uchliches Verhalten&quot; ist, insbesondere da&szlig; der Beklagte nicht zur Weitergabe von Raubkopien verleitet wurde. Ein derartiges Verhalten ist zul&auml;ssig, insbesondere m&uuml;ssen die ermittelnden Personen sich gegen&uuml;ber dem Verletzer nicht offenbaren (vgl. OLG Karlsruhe GRUR 1994, 62).</i></p>
 
</ul>
<p>4. Da die Anlage fehlt, ist dieses Zitat mit Vorsicht zu geniessen. Es ist nicht ersichtlich, ob es sich bei dem erw&auml;hnten Urteil um einen Tanja-Prozess handelt, ob das Urteil rechtskr&auml;ftig wurde und wie der Einzelfall aussah. Wenn man bei einem Tanja-Brief-Opfer in einer Hausdurchsuchung Material sicherstellt, welches beweist, dass der T&auml;ter in gewerblichem Umfang Raubkopien verbreitet hat, dann kann das Gericht daraus sicherlich begr&uuml;ndet schlie&szlig;en, dass der T&auml;ter von vornherein zur Tat entschlossen war. Jedes solche Individual-Urteil sagt nichts dar&uuml;ber aus, ob ein anderer, unschuldiger durch einen Bettelbrief erst zur Tat verleitet wurde. Gravenreuth-Logik: weil ein T&auml;ter per Zeitungsinserat in gro&szlig;em Umfang Raubkopien verbreitet hat, sind alle Tanja-Briefopfer von vornherein zur Tat entschlossen gewesen.</p>
<ul>
<p><i>Sinngleich hat das LG Frankenthal im Urteil vom 23.03.1993 (Az. 6 O 143/90) entschieden. Auch der dortige Beklagte hatte erst selbst ein Inserat geschalten und anschlie&szlig;end Raubkopien verbreitet. Von einer Vorlage dieser Entscheidung wird vorerst abgesehen, da der Hauptstreitpunkt in dieser Sache die Frage war, ob das Angebotschreiben &quot;an eine Andrea&quot; vom dortigen Beklagten stammte (konnte mit Hilfe eines Schriftsachverst&auml;ndigen nachgewiesen) werden. Dann f&uuml;hrte das LG Frankenthal nur noch aus:&quot;Wie der Zeuge W. noch geschildert hat, geh&ouml;rte der Beklagte einer Gruppe von Jungen an, die alle Computer hatten und im Umgang mit diesen vertraut waren. In solchen Kreisen wei&szlig; man, da&szlig; die Herstellung und Verbreitung von Raubkonien verboten ist.&quot;</i></p>
 
</ul>
<p>5. Also, worum ging es in dem Prozess? Wieder gelten die Einw&auml;nde aus 4. - es geht um einen Einzelfall. Was soll uns der Hinweis sagen, dass der Beklagte wohl wusste, dass die Verbreitung von Raubkopien verboten ist? Jeder Autofahrer weiss auch, dass es verboten ist, in einer 30-Zone 50 km/h zu fahren - die Strafe betr&auml;gt hier DM 30,-.</p>
<ul>
<p><i>Das Landgericht Stralsund kommt in dem Beschlu&szlig; vom 8.4.94, (Az.: 1 AR 1/94) zu der Auffassung, da&szlig; die Betroffenen keineswegs erst zu Straftaten verleitet worden sind, sondern es im dortigen Fall der Beschuldigte war, der sich zuerst mit einer Anzeige an einen unbestimmten Personenkreis gewandt hat und Computerspiele angeboten hat.</i></p>
<p><i>Zu diesem Ergebnis kommt auch das Amtsgericht D&uuml;sseldorf im Urteil vom 11.3.1994 (57 C 269/93), aus dem ich zitieren darf: &quot;Der Schadensersatzanspruch der Kl&auml;gerin ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil sich die Kl&auml;gerin zur Aufdeckung von Urheberrechtsverletzungen einer in ihrem Auftrag handelnden Person bediente. Ausgangspunkt f&uuml;r die sp&auml;teren Rechtsverletzungen war die Anzeige des Beklagten. Nicht der urspr&uuml;nglich redlich handelnde Beklagte ist zu einer Rechtsverletzung veranla&szlig;t worden, sondern die im Auftrag der Kl&auml;gerin handelnde Person hat die Rechtsverletzung des Beklagten aufgedeckt.&quot; Dieses zwischenzeitig rechtskr&auml;ftige Urteil ist im vollen Umfang im COMPUTER-FLOHMARKT 5/6 1994, 5. 94, linke Spalte und auszugsweise in c't 6/1994 5. 17 ver&ouml;ffentlicht.</i></p>
 
</ul>
<p>6. Siehe Einw&auml;nde aus Punkt 4.</p>
<ul>
<p><i>Der bayerische Ministerpr&auml;sident Edmund Stoiber erkl&auml;rte (damals noch als Innenminister) in einem Rundfunkinterview in zutreffender Weise:&quot;Man kann nur mit dieser oder jener Methode in diese oder jene kriminelle Szene eindringen!&quot; (Bayerischer Rundfunk, 5. Programm, 18.04.1993, 12.34 Uhr).</i></p>
<p><i>Der damalige sozialdemokratische Innenminister (NRW) Herbert Schnoor erkl&auml;rte in einem anderen Zusammenhang &quot;V-M&auml;nner k&ouml;nnen sich im kriminellen Milieu nur halten, wenn sie mitmischen&quot; (DER SPIEGEL 22/1994, 5. 17).&quot;</i></p>
 
</ul>
<p>7. Hier ist keinerlei Zusammenhang zu erkennen. Das Schnoor-Zitat z.B. wurde im Zusammenhang mit dem umstrittenen Einsatz von V-Leuten in der rechtsextremen Szene vor dem Hintergrund des ausl&auml;nderfeindlichen Brandanschlages in Solingen gemacht. Dabei ging es darum, wie aktiv V-Leute in der Nazi-Szene werden d&uuml;rfen, bzw m&uuml;ssen. Was soll das mit Raubkopierern zu tun haben? Speziell diese manipulative Form der Zitierung au&szlig;erhalb jeglichen Zusammenhangs stellt alle Urteilszitate im Gravenreuth-Text in erhebliche Zweifel. Ohne Kenntnis des Gesamtzusammenhangs sind diese so wertlos wie das Schnoor-Zitat!</p>
<ul>
<p><i>Ebenso verh&auml;lt es sich in der Raubkopierer-Szene, wo die von der Industrie beauftragten Testbesteller einerseits streng darauf achten, selbst nicht rechtswidrig zu handeln, andererseits jedoch um Piraterief&auml;lle erfolgreich aufdecken zu k&ouml;nnen, die diesbez&uuml;gliche Szene und ihre Gepflogenheiten bestens kennen und zu einem &quot;szenentypischen Verhalten&quot; (Schnoor, SZ 1.06.1994 S.5) in der Lage sein m&uuml;ssen. Da die Testbestellereigenschaft f&uuml;r den Verletzer nicht erkennbar ist, er also die Raubkopien auch jedem anderen Interessenten angeboten und ggf. geliefert h&auml;tte, liegt auch keine Anstiftung vor (vgl. LG Heilbronn NJW 1985, 874 mit Hinweis auf die Revisionsentscheidung des OLG Stuttgart).</i></p>
 
</ul>
<p>8. Noch ein Schnoor-Zitat, dass sich nicht auf Raubkopiererei bezog und noch ein Beispielurteil, von dem wir nicht mal wissen, ob es &uuml;berhaupt irgendetwas mit Tanja-Briefen zu tun hat.</p>
<ul>
<p><i>Da&szlig; die Raubkopier-Szene keinesfalls harmlos ist kann man den in - Anlage - &uuml;berreichten Presseausschnitten entnehmen - wobei auch dies nur die sprichw&ouml;rtliche Spitze des Eisbergs ist.</i></p>
<p><i>Vor einigen Jahren gab es einen Brandanschlag bei der Firma DATA BECKER, einem Softwarehaus, das ebenfalls gegen Softwarepiraten vorgeht. Die nie ermitteltenden T&auml;ter war angeblich Computerfreaks aus Bochum. Es erfolgten wiederholt Mord- und Bombendrohungen gegen unsere Personen bzw. Anwaltskanzlei. Tats&auml;chlich kam es auch zu verschiedenen Anschl&auml;ge wie z. B. eine Sprengung des Kanzleibriefkastens am 20. Dezember 1994, einem Diebstahl der teueren Kanzleischilder (Bronze) und deren Wiedergabe als Picture-Files auf Grabstein im Internet und in Mailboxen.</i></p>
 
</ul>
<p>9. F&uuml;r den Beweis der Gef&auml;hrlichkeit der Raubkopier-Szene werden (abgesehen von nicht nachpr&uuml;fbaren Drohungen) ganze drei Vorf&auml;lle aufgef&uuml;hrt: ein Brandanschlag auf ein Softwarehaus, in dem die T&auml;ter nie ermittelt wurden, folglich kein Motiv bekannt ist und ein Zusammenhang mit der Raubkopierszene vollkommen spekulativ ist. Eine Sprengung des Kanzleibriefkastens - auch hier wurde (nach aktueller FvG-Auskunft) kein T&auml;ter ermittelt, d.h. es kann sich auch um einen Dumme-Jungen-Streich handeln, wie er in Deutschland t&auml;glich Dutzende Male passiert. Und dann haben wir noch einen Diebstahl, bei dem der T&auml;ter auch nicht ermittelt wurde und ebenfalls ein Dumme-Jungen-Streich nicht ausgeschlossen werden kann. Ich denke, jedem von uns wird im Laufe des Lebens etwas gestohlen und kaputt gemacht &#150; aber bei Gravenreuth ist es nat&uuml;rlich immer die gef&auml;hrliche Raubkopier-Szene. F&uuml;r alle drei ausgef&uuml;hrten Beispiele gilt: niemals wurde ein Zusammenhang mit der Raubkopier-Szene nachgewiesen, ein solcher Zusammenhang ist blosse Spekulation, daraus eine &quot;Gef&auml;hrlichkeit der Raubkopier-Szene&quot; abzuleiten ist durch keinerlei Beweis fundiert.</p>
 
<ul>
<p><i>Auch die Testbesteller sind derartigem Terror ausgesetzt. So erschien im COMPUTERFLOHMARKT 5/95 ein Inserat mit der Aufforderung die (im amtlichen Telefonbuch nicht eingetragene) Telefonnummer eines Testbestellers anzurufen. Sofort nach erscheinen des Inserats setzte ein Tag und Nacht andauernder Telefonterror ein. Wie sich sp&auml;ter herausstellte, wurde dieses Inserat von einem 14-j&auml;hrigen aufgegeben.</i></p>
</ul>
<p>10. Ein Dumme-Jungen-Streich also.</p>
<ul>
<p><i>Soweit die Methode der Ermittlung des vorliegenden Verletzungsfalls angesprochen wird, wird darauf hinweisen, da&szlig; beispielsweise der Scripten-Dienst des bundesweit bekannten juristischen Repetitonum Alpmann-Schmidt wie folgt arbeitet: Wenn ein Fotokopierladen z. B. durch einen anonymen Anruf in den Verdacht geraten ist, da&szlig; dort Alpmann-Scripten kopiert werden, wird ein Privatdetektiv beauftragt dies zu &uuml;berpr&uuml;fen. Falls dann ein Mitarbeiter des Fotokopierladens sich bereit erkl&auml;rt ein vom Privatdetektiven mitgebrachtes Alpmann-Schmidt-Scriptum zu kopieren, erfolgt die Abmahnung. Dieses Vorgehen wurde sowohl vom OLG Hamm (Az.: 4 U 148/80) , als auch vom LG M&uuml;nchen 1 (Az.: 7 0 17 597/94) als zul&auml;ssig erachtet.</i></p>
 
</ul>
<p>11. Ist der Privatdetektiv 15 Jahre alt und weiblich? Ist der Mitarbeiter des Fotokopierladens auch 15 Jahre alt und m&auml;nnlich? Jammert der Privatdetektiv dem Fotokopierladenbesitzer etwas &uuml;ber zuwenig Taschengeld vor und ob man die Scripte tauschen k&ouml;nnte?</p>
<ul>
<p><i>Die diesbez&uuml;glichen Abmahnungen gehen sogar wesentlich weiter als die der Software-Unternehmen, d. h. sie umfassen auch dann alle Alpmann-Schmidt-Scripten, wenn nur in einem Einzelfall ein einziges Scriptum nachweislich kopiert wurde. W&uuml;rde man dies beispielsweise auf ein Softwarehaus &uuml;bertragen, so k&ouml;nnten wir, wenn nur ein einziges Computerprogramm als Raubkopie verbreitet wurde, Unterlassungsanspr&uuml;che bez&uuml;glich s&auml;mtlicher von diesem vertriebener Computerprogramme, d. h. bei einzelnen Rechteinhabern hunderte von Programmen geltend machen (und hieraus die Abmahnkosten berechnen)</i></p>
 
</ul>
<p>12. Auch diese Spekulationen &uuml;ber die &Uuml;bertragbarkeit von Rechtsbereichen sagt nichts &uuml;ber den m&ouml;glichen Anstiftungscharakter der Tanja-Briefe aus.</p>
<ul>
<p><i>Auch Minderj&auml;hrige sind, wenn sie das 7. Lebensjahr vollendet haben, f&uuml;r Sch&auml;den, die sie anderen zuf&uuml;gen, verantwortlich, &sect; 828 I BGB. Dieser setzt voraus, da&szlig; der Jugendliche in seiner geistigen Entwicklung so weit fortgeschritten ist, da&szlig; er imstande ist, das Unrecht seiner Handlung gegen&uuml;ber Dritten einzusehen und gleichzeitig zu erkennen, da&szlig; er in irgendeiner Weise selbst f&uuml;r seine Handlung einzustehen hat. (BGH LM &sect; 276 Nr. 2). Jemand, der in der Lage ist Kopien von Programme zu verbreiten, kann sich nicht darauf berufen, da&szlig; ihm die intellektuelle F&auml;higkeit fehle, das Unrecht seines Handelns zu begreifen. Damit kann sich der minderj&auml;hrige Verletzer nicht auf seine mangelnde Deliktsf&auml;higkeit berufen, zumal sowohl die Computerzeitschriften als auch die allgemeine Presse seit Jahren davon berichtet, da&szlig; Raubkopien nicht verbreitet werden d&uuml;rfen. In - Anlage - zu diesem Schreiben erhalten Sie einige einstweilige Verf&uuml;gungen des LG D&uuml;sseldorf, die ein anderes Softwarehaus bereits vor ca. 15 Jahren gegen Minderj&auml;hrige erwirkt hat, sowie neuere Entscheidungen des OLG Schleswig, der Landgerichte Berlin, Braunschweig und Hannover (5 Urteile), D&uuml;sseldorf und der Amtsgerichte Alfeld (Leine) Amberg (2 Entscheidungen), Bielefeld (2 Entscheidungen) D&uuml;sseldorf, Hannover (2 Urteile), M&uuml;nchen und M&uuml;nster sowie ein Hinweis des AG N&uuml;rnberg,bez&uuml;glich minderj&auml;hrige Software-Piraten. Durch das LG Frankenthal ist eine &auml;hnliche Entscheidung gegen einen Minderj&auml;hrigen ergangen. Diesem Urteil ist infolge eines Fehlers im Rubrum leider nicht zu entnehmen, da&szlig; der Beklagte minderj&auml;hrig ist. Desweiteren wird auf OLG Hamm NJW 1991, 2161 verweisen. Dieser Beschlu&szlig; betraf ebenfalls einen zur Tatzeit Minderj&auml;hrigen. Fast alle der o. g. Entscheidungen wurden durch von uns vertretene Firmen erstritten.</i></p>
 
</ul>
<p>13. Mit diesen Ausf&uuml;hrungen soll das Vorgehen gegen Minderj&auml;hrige gerechtfertigt werden. Angeblich soll das j&uuml;ngste Opfer der Tanja-Briefaktion nur 10 Jahre alt gewesen sein. Bei den vorgenannten Urteilen besteht wieder das Problem der Verifizierung, da die Anlagen nicht bekannt sind - eine Verifizierung ist aber wegen der Gewohnheit Gravenreuths, aus dem Zusammenhang gerissen zu zitieren, unerl&auml;sslich. Da Minderj&auml;hrige unter 14 Jahren nicht straff&auml;hig sind, geht es bei den erw&auml;hnten Urteilen offensichtlich um die Rechtfertigung von Schadenersatzanspr&uuml;chen durch die gesch&auml;digten Softwarehersteller. Leider sagt aber auch der vorangehende Absatz nichts &uuml;ber den m&ouml;glichen Anstiftungscharakter der Tanja-Briefe aus, bzw. ob die zitierten Entscheidungen &uuml;berhaupt in Zusammenhang mit den Tanja-Briefen stehen.</p>
 
<ul>
<p><i>Der Einsatz von Testbestellern, Privatdetektiven etc. ist im Bereich der Produktpirateriebek&auml;mpfung, zur Bek&auml;mpfung von unlauterem Wettbewerb (OLG D&uuml;sseldorf 2 U 141/90; OLG Koblenz 14 W 268/91; OLG Karlsruhe GRUR 1994, 62 und 1994, 130) und zur Aufkl&auml;rung sonstiger rechtswidriger Handlungen (vgl. BVerwG NJW 1985, 875) nach st&auml;ndiger Rechtsprechung absolut gebr&auml;uchlich und rechtlich zul&auml;ssig (vgl. BGHZ 43, 359, 367; GRUR 1966, 564, 565 = WRP 1966, 312; GRUR 1981, 827, 828 = WRP 1981, 636; GRUR 1989, 113, 114 = WRP 1989, 232; TranspR 1990, 77, 78 = VersR 1989, 1319; GRUR 1991, 843; BGH NJW 1992, 2292).</i></p>
<p><i>Es wird darauf hingeweisen,<br>
a) da&szlig; zur Ermittlung von Uhren-F&auml;lschungen bereits Tarnfirmen gegr&uuml;ndet und ins Handelsregister eingetragen wurden,<br>
 
b) da&szlig; zu Bek&auml;mpfung der Video-Piraterie eine eigene, personalstarke Gesellschaft (GVU) besteht,<br>
c) da&szlig; der B&ouml;rsenverein des deutschen Buchhandels mit Pnvatdetektiven nach Raubdrucken fandet,<br>
d) da&szlig; die GEMA fest angestellte ,,Lausch-Patrouillen&quot; (S&Uuml;DDEUTSCHE ZEITUNG 25.7.91 S.13; ferner 9.6.1993 5. 17) hat,<br>
 
e) da&szlig; Markenunternehmen teilweise ihren Mitarbeiteren hohe Pr&auml;mien zahlen, wenn diese ihnen bekanntgewordenen Plagiatsf&auml;lle benennen,<br>
f) der Einzelhandel Millionenbetr&auml;ge f&uuml;r Privatdetektive aufwendet (vgl. SPIEGEL 49/1990 5. 74 bis 94)<br>
g) Die Geb&uuml;hreneinzugszentrale - GEZ - t&auml;tigt sogar eine ,,Rasterfahndung&quot; (FOCUS 17/1993 5. 136) und hat allein f&uuml;r das Sendegebiet des WDR 104 Fahnder.<br>
 
h) IBM mit Testk&auml;ufern Patentverletzungen ermittelt (c't 5/1996 S.14).<br>
i) MICROSOFT mit Testk&auml;ufern Softwarepiraten ermittelt (COMPUTERWOCHE 12.04.1996 und 22.01.1999) etc..<br>
Ein Vertreter von der Fa. Microsoft, der weltweit gr&ouml;&szlig;ten Herstellerin von Betriebssystemen, bezeichnete es als g&auml;ngige Methode Disketten bei einschl&auml;gigen Anbietern zu erwerben (DER STERN ,,Software-Dieben auf der Spur&quot;, 14.03.1991, 5. 146 und DER SPIEGEL 6.7.1992 5. 108 ff.); vgl. ferner OLG M&uuml;nchen CR 1991, 217; OLG D&uuml;sseldorf 2 U 141/90).</i></p>
 
</ul>
<p>14. Der grunds&auml;tzliche Einsatz von Testbestellern steht im Zusammenhang mit den Tanja-Briefen gar nicht zur Debatte. Es geht darum, ob die Art der Formulierung der Bettelbriefe geeignet war, einen noch nicht von vornherein zur Tat entschlossenen dazu zu verf&uuml;hren oder nicht.</p>
<ul>
<p><i>Der bayerische Ministerpr&auml;sident Edmund Stoiber erkl&auml;rte (damals noch als Innenminister) einem Rundfunkinterview in zutreffender Weise: &quot;Man kann nur mit dieser oder jener Methode in diese oder jene kriminelle Szene eindringen&quot;<br>
(Bayerischer Rundfunk, 5. Programm, 18.04.1993, 12.34 Uhr).<br>
 
Da die Testbestellereigenschaft f&uuml;r den Verletzer nicht erkennbar ist, er sich auch jedem anderen Interessenten gegen&uuml;ber genauso verhalten h&auml;tte, liegt auch keine Anstiftung vor (vgl. LG Heilbronn NJW 1985, 874 mit Hinweis auf die Revisionsentscheidung des OLG Stuttgart)</i></p>
</ul>
<p>15. Eine w&ouml;rtliche Wiederholung des bereits gesagten. Siehe Kommentare 7 und 8.</p>
<p>16. Schlie&szlig;lich hat mir Gravenreuth nachtr&auml;glich noch einen Artikel aus der c't 1994 Heft 6 mit dem Titel &quot;Von Gravenreuth obsiegt vor Gericht&quot; zugesandt. Dieser Artikel ist das einzige Dokument aus Gravenreuths Materialsammlung, das einen direkten Bezug zu den Tanja-Briefen hat. Der Artikel schildert, dass das Amtsgericht D&uuml;sseldorf gegen ein Tanja-Brief-Opfer entschieden hat, welches sich weigerte, die Anwaltskosten von rund DM 1500,- zu begleichen. Zitat: <i>&quot;Dem konnte sich die Richterin nicht anschlie&szlig;en. Weil insgesamt die Rechte an 17 Computerspielen verletzt worden seien, k&ouml;nne man von einem Wert von etwas 5000 DM pro Spiel ausgehen. Im &uuml;brigen sei Ausgangspunkt f&uuml;r die sp&auml;teren Rechtsverletzungen die Anzeige des Beklagten gewesen: '...nicht der urspr&uuml;nglich redlich handelnde Beklagte ist zu einer Rechtsverletzung veranla&szlig;t worden, sondern die im Auftrag der Kl&auml;gerin handelnde Person hat die Rechtsverletzung des Beklagten aufgedeckt'.&quot; </i>Es gelten die Einw&auml;nde aus 4.<br>
 
Der Artikel f&uuml;hrt weiter aus, dass ein Verfahren gegen einen Testbesteller von Gravenreuth mit dem Vorwurf der &quot;Anstiftung zur Straftat&quot; von der Staatsanwaltschaft Essen eingestellt worden sei. Nicht etwa, weil die Legitimit&auml;t der Tanja-Briefe festgestellt worden sei, sondern weil es sich bei den Urheberrechtsverst&ouml;&szlig;en gar nicht um ein <i>Verbrechen</i>, sondern nur um ein <i>Vergehen</i> handle (und die Anstiftung zu einem <i>Vergehen</i> ist gem&auml;&szlig; &sect; 30 StGB nicht strafbar).</td>
 
== Pers&ouml;nliche Betrachtungen zur Legitimit&auml;t und Moralit&auml;t von Under-Cover-Aktionen ==
 
Grunds&auml;tzlich sind nach meiner pers&ouml;nlichen Ansicht T&auml;uschungshandlungen bei der Verfolgung von Kriminalit&auml;t durchaus nicht grunds&auml;tzlich zu verdammen. Es ist der Raubkopierer sicherlich am Einfachsten dadurch zu &uuml;berf&uuml;hren, dass man eine Raubkopie bei ihm erwirbt - der Herkunftsnachweis einer aufgefundenen Raubkopie ist mediumbedingt in der Regel ja nicht zu f&uuml;hren. Die Vorgehensweise ist vergleichbar der Verfolgung von Drogenhandel oder illegaler Prostitution (in den USA).
 
Verdeckten Ermittlungen wohnt aber auch grunds&auml;tzlich das Problem inne, dass eine an sich nicht zur Tat entschlossene Person durch ein verlockendes Angebot zur Tat verf&uuml;hrt werden kann. Wieviele Frauen (und M&auml;nner) liessen sich durch einen entsprechenden Betrag (reden wir mal angesichts der aktuellen deutschen Fernsehunterhaltung von 1 Mio DM) zur illegalen Prostitution oder zum Drogenhandel verf&uuml;hren? Eine Regel der verdeckten Ermittlung ist daher, den Gegenwert zum provozierten Tatbestand verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig anzusetzen und nicht mit &quot;Gewalt&quot; zu versuchen, eine an sich nicht zur Tat entschlossene Person zu selbiger anzustiften. Denn: die Verf&uuml;hrbarkeit des Menschen ist naturgegeben, die Ausnutzung derselben moralisch und rechtlich ge&auml;chtet. &quot;Und f&uuml;hre uns nicht in Versuchung, sondern erl&ouml;se uns von dem B&ouml;sen&quot;, betet der gl&auml;ubige Katholik im &quot;Vater Unser&quot; und die Anstiftung zu einer Straftat ist nicht zuletzt selbst ein Straftatbestand. Schlie&szlig;lich bedarf es eines Strafverfahrens, welches bei der Beurteilung des Vorsatzes und der Schwere der Schuld die m&ouml;glichen Einfl&uuml;sse durch verdeckte Ermittler mit einbezieht und im Strafma&szlig; ber&uuml;cksichtigt. Gerade dieser letzte Aspekt fehlt aber bei vielen Gravenreuth-Aktionen, die geschickt Vorf&auml;lle des Strafrechts ins Zivilrecht holen, um damit Abmahnungen betreiben zu k&ouml;nnen. Ein Mitglied der Ex-Cracker-Gruppe RADWAR schilderte den (am eigenen Leib erfahrenen) Ablauf einer Hausdurchsuchung nach folgendem Schema:
 
Der RA wird von einer oder verschiedener Softwarefirmen beauftragt, Urheberrechtsverletzungen der von den Firmen hergestellten/vertriebenen Produkte zu ahnden. Dieser leitet nun, z.B. aus Zeitungsinseraten, einen Verdacht gegen eine konkrete Person ab und best&auml;tigt diesen u.U. durch Testkauf. Daraufhin erwirkt er einen gerichtlichen Hausdurchsuchungsbefehl, dieser wird von den Exekutivorganen ausgef&uuml;hrt. Die aufgefundene Software wird nun von einem gerichtlich bestellten Sachverst&auml;ndigen gesichtet und die dabei festgestellten Raubkopien werden nach Herstellern sortiert in Listen zusammengefasst. Dann werden die Listen an die jeweils betroffenen Softwarehersteller &uuml;bersendet, die nun entscheiden m&uuml;ssen, wie sie gegen die T&auml;ter vorgehen wollen. Erstatten Sie Anzeige, wird ein Strafverfahren durchgef&uuml;hrt. Weil aber Strafverfahren um Raubkopiererei im privaten Bereich oder bei Minderj&auml;hrigen oder im geringen Umfang die Einstellung wegen Geringf&uuml;gigkeit droht, wird der T&auml;ter zum Zwecke der Abmahnung wieder an den RA zur&uuml;ckgemeldet. Das Konstrukt ist so einfach wie genial: die Abmahnungskosten werden wegen der m&ouml;glichen drohenden Strafanzeige anstandslos gezahlt, die Softwarefirmen erzielen einen Abschreckungseffekt ohne Anwaltskosten f&uuml;r evtl. vergebliche Strafverfolgung leisten zu m&uuml;ssen, und der Abmahnanwalt kassiert vergn&uuml;glich ab. Die wesentliche Arbeit, n&auml;mlich das Sichten, Erfassen und Sortieren der beschlagnahmten Software wird aber von der Exekutive &#150; sprich dem Steuerzahler &#150; besorgt. Die komplette Argumentation zur Rechtfertigung der verdeckten Ermittlungen wird aus dem Strafrecht &uuml;bernommen, aber die Durchf&uuml;hrung findet mangels Strafanzeige im Zivilrecht statt. All die relevanten Faktoren des Strafrechts wie Vorsatz, Schuld, Schwere der Schuld usw., die im Strafma&szlig; ber&uuml;cksichtigt werden und z.B. durch die Vorgehensweise bei der verdeckten Ermittlung beeinflusst sind, fallen bei der zivilrechtlichen Abmahnung unter den Tisch. Die von Gravenreuth in den 80er Jahren veranlassten Hausdurchsuchungen sollen in die Hunderte gehen (was ich aber nicht belegen kann!).
 
Der Anwalt verdient also an den Vergehen und zwar sprichw&ouml;rtlich im Sinne einer Provision. Wie der Einsatz von Testk&auml;ufern zum Zwecke des Geldverdienens durch Abmahnung in der Praxis aussehen k&ouml;nnte, schildern die Autoren Denis Moschitto und Evrim Sen in dem Buch &quot;Hackertales - Geschichten von Freund + Feind&quot; (Tropen-Verlag, ISBN 3-932170-38-5) in der Geschichte Buster (S. 97ff), aus dem hier mit freundlicher Genehmigung der Autoren und des Verlages zitiert sei (Hinweis: die Geschichte &quot;Buster&quot; erz&auml;hlt in Ich-Form den Werdegang eines Spitzels und Testk&auml;ufers f&uuml;r den fiktiven Anwalt &quot;Grevenbroich&quot;, die in der Geschichte erw&auml;hnten Produkt- und Mailbox-Namen entsprechen allerdings der Wirklichkeit):
 
 
<div style="margin-left: 5em; background-color:#dfdfdf">
 
&quot;Grevenbroich &ouml;ffnete seine Aktentasche und holte einige Bl&auml;tter heraus. &raquo;Aber mal etwas anderes. Sagt Ihnen der Name Triton etwas?&laquo;
 
Ich sch&uuml;ttelte den Kopf. &raquo;Ein Chipset von Intel?&laquo;, fragte ich.
 
&raquo;Ja, in etwa, es ist ein Motherboard-Chipsatz. Die Firma Tricon in Holland empfindet den Namen Triton als dem ihren &auml;hnlich. Steht aber alles in der letzten Ausgabe der c't. [...]
 
&raquo;Also&laquo;, fuhr er fort, &raquo;wir haben durch richterlichen Beschluss erreicht, dass der Name verwechslungsf&auml;hig mit Triton ist. Jeder Computerh&auml;ndler, der mit diesem Namen wirbt, kann abgemahnt werden.&laquo;
 
&raquo;Und was hei&szlig;t das f&uuml;r mich?&laquo;
 
Grevenbroich l&auml;chelte. &raquo;Sie schauen, wo Sie das Wort Triton finden und verdienen Geld, so einfach ist das. Computerh&auml;ndler, Kaufh&auml;user, Zeitschriften - eigentlich &uuml;berall, wo Werbung mit dem Namen Triton gemacht wird. Zweihundert Mark pro Fall gibt es daf&uuml;r.&laquo;
 
[...]
 
Ich machte mich gleich an die Arbeit. Ich kaufte mir am Hauptbahnhof alle Computerzeitschriften, die ich finden konnte und begann damit, die Werbeinserenten abzuklappern. Bei jeder gefundenen Triton-Werbung fragte ich sicherheitshalber noch einmal in der Kanzlei telefonisch nach, ob diese schon registriert war. War sie es nicht, verdiente ich zweihundert Mark.
 
Meine eigentliche Arbeit begann mit der aktiven Suche. Ich rief einen PC-Laden nach dem anderen an und fragte, ob sie Rechner mit dem Triton-Chipsatz im Sortiment anbieten. Viele wussten nicht einmal, wovon ich redete, und wurden kurzerhand von meiner Liste gestrichen. Die L&auml;den, die den Chipsatz hatten, beehrte ich mit einem pers&ouml;nlichen Besuch. Meistens war dieser von Erfolg gekr&ouml;nt, denn oft konnte ich im Laden den Namen Triton auf Preislisten, in Schaufenstern oder auf ausliegenden Werbebrosch&uuml;ren finden. Wie ein hungriger Wolf durchst&ouml;berte ich s&auml;mtliche Computerl&auml;den Hamburgs auf der Suche nach den goldenen sechs Buchstaben. Massenweise Beweismaterial fand durch meine H&auml;nde den Weg in die Kanzlei. Mein Honorar wurde immer z&uuml;gig mit Verrechnungsschecks beglichen. Nachdem ich im Stadtgebiet fast alle Computerl&auml;den &uuml;berpr&uuml;ft hatte, fing ich an, auch au&szlig;erhalb Hamburgs auf die Jagd zu gehen. Selbst in meiner Freizeit konnte ich meine Arbeit nicht ruhen lassen. Wenn ich in einer Stadt unterwegs war, passierte es des &ouml;fteren, dass ich schnell noch in einen Computerladen hineinspazierte, Werbebrosch&uuml;ren einsteckte und dann wieder gl&uuml;cklich aus dem Laden stapfte.
 
Ich fragte mich, ob andere Testbesteller schon auf die Idee gekommen waren, gr&ouml;&szlig;eren L&auml;den wie Vobis, Escom oder sogar Kaufh&auml;usern einen Besuch abzustatten. Also rief ich in der Kanzlei an, um nachzuhaken.
 
&raquo;Drauf!&laquo;, t&ouml;nte es durch den H&ouml;rer.
 
&raquo;So richtig?&laquo;, fragte ich noch einmal, um sicherzugehen.
 
&raquo;Einfach drauf! Die gro&szlig;en L&auml;den d&uuml;rfen das auch nicht. Wir haben von Vobis und Escom noch nichts bekommen. Wenn Sie der Erste sind, bekommen Sie das auch angerechnet. Immer drauf!&laquo; Obwohl diese &raquo;Hau-drauf-Masche&laquo; von Grevenbroich mir nicht sonderlich sympathisch war, erwischte ich mich nicht selten dabei, dass ich &raquo;Drauf, drauf!&laquo; vor mich hinsummend durch die Stra&szlig;en ging. Es war schon ein wenig seltsam, dass ich den Menschen, den ich mir zur Galionsfigur des legalen Szenegeistes gew&auml;hlt hatte, nun als v&ouml;llig neue Person erfuhr. Er war nicht mehr der nette, verst&auml;ndnisvolle und hilfsbereite Anwalt, der bei Seminaren lustige Geschichten erz&auml;hlte und neugierige Fragen beantwortete. In meinen Augen wurde er mehr und mehr zu dem, was er wirklich war - ein Gesch&auml;ftsmann, der der H&auml;rte seines Berufs vollends entsprach und f&uuml;r Spa&szlig; nur dann zu haben war, wenn man damit Geld verdienen konnte.
 
Es dauerte nicht lange und die Neuigkeiten verbreiteten sich wie ein Lauffeuer. Pl&ouml;tzlich wusste jeder H&auml;ndler um die Probleme, die der Name Triton in Schaufenstern und Prospekten mit sich brachte. Nach einigen Monaten waren sogar die kleinsten Verkaufsstellen f&uuml;r den B&uuml;robedarf informiert, und meine Arbeit begann m&uuml;hselig zu werden. Der Triton-Chipsatz wurde nur noch mit &raquo;Trit.-Chipsatz&laquo; oder &raquo;T-Chipsatz&laquo; abgek&uuml;rzt, so dass eine Abmahnung nicht mehr m&ouml;glich war. Ich konnte jedoch nicht aufh&ouml;ren, und in meinem nicht enden wollenden Arbeitseifer kam mir eine rettende Idee. In der Kanzlei klingelte erneut das Telefon.
 
&raquo;Wie sieht es eigentlich jetzt aus, wenn ich reingehe und dem Verk&auml;ufer sage, er soll mir einen Kostenvoranschlag geben, wo dann Triton draufsteht?&laquo;, fragte ich.
 
Grevenbroich &uuml;berlegte kurz. &raquo;Das geht&laquo;, sagte er dann. &raquo;Sie m&uuml;ssen aber darauf achten, dass Sie sich wie ein gew&ouml;hnlicher Kunde benehmen. Es ist zwar noch kein Testbesteller auf so eine Idee gekommen, aber rechtlich gesehen ist das korrekt.&laquo;
 
&raquo;Und wenn ich mich als jemand anders ausgebe? Zum Beispiel auf einer Visitenkarte?&laquo;
 
&raquo;Ja! &laquo;, antwortete er fast beil&auml;ufig. Mir war, als h&auml;tte er nicht richtig zugeh&ouml;rt oder wollte es zumindest nicht. Eine andere Antwort h&auml;tte ich aber sowieso nicht von ihm erwartet.
 
Mit einer seri&ouml;s wirkenden Visitenkarte einer nicht existierenden Bekleidungsfirma setzte ich meine Suche nach dem Wort &raquo;Triton&laquo; fort. Nun konnte ich selbst diejenigen Computergesch&auml;fte aufsuchen, die nicht mit dem Triton Chipsatz warben. [...] In Anzug und Krawatte trat ich als Gesch&auml;ftsmann vor die unwissenden Verk&auml;ufer und meldete den Kauf mehrerer PCs f&uuml;r mein Unternehmen an. Als Grund f&uuml;r die Wahl ihrer Gesch&auml;ftsstelle gab ich irgendwelche erfundenen Empfehlungen an. Ich dr&uuml;ckte den Verk&auml;ufern ein Blatt in die Hand mit den Erwartungen, die man in meiner Firma an ein PC-System habe. Dabei betonte ich, dass ich selbst keine Ahnung von Computern h&auml;tte schlie&szlig;lich sei ich ja aus der Modebranche. Auf dem Blatt standen Bezeichnungen f&uuml;r ein komplettes PC-System mit reichlich unn&ouml;tigem Peripherie-Schnickschnack, von dem ich gleich zwanzig ben&ouml;tigte. Darunter, ganz unscheinbar und etwas unleserlich das Wort &raquo;Triton&laquo;, das der Verk&auml;ufer mit gro&szlig;en Dollarzeichen in den Augen &uuml;bersah. Ich bewegte die H&auml;ndler zu einem Kostenvoranschlag, legte keinen gro&szlig;en Wert auf Verg&uuml;nstigungen und gab damit denjenigen Verk&auml;ufern, die das Wort Triton bemerkten, den letzten Ruck.
 
Sp&auml;ter verschaffte ich mir ein bisschen Abwechslung, indem ich unterschiedliche Rollen annahm. Dies war au&szlig;erdem ein guter Weg, um meine Anonymit&auml;t zu wahren. Ob als l&auml;ssiger Freak eines Computerclubs oder als Angestellter v&ouml;llig sinnloser Firmen, man warf mir die Kostenvoranschl&auml;ge hinterher. Um mir den Besuch von Computerl&auml;den weit au&szlig;erhalb Hamburgs zu ersparen, degradierte ich mich zum Telefonisten und lie&szlig; mir per Internet Kostenvoranschl&auml;ge an ein Faxger&auml;t in M&uuml;nchen schicken.
 
</div>
 
Dieser Text ist ein Mirror von http://www.klostermaier.de/fvgreport/oldfaq/faq2.html
 
[[Kategorie:Politik]]

Version vom 23. April 2007, 00:37 Uhr

Dieser Text ist ein Mirror von http://www.klostermaier.de/fvgreport/oldfaq/faq2.html

Teil II: Gravenreut; Person/Umfeld/Historie

Allgemeine Informationen

1948 geboren, verheiratet, keine Kinder. Bis 1966 Lehre als technischer Zeichner, Maschinenbaustudium an der FH M