Pandemie-Regelungen: Unterschied zwischen den Versionen

aus dem Wiki des Entropia e.V., CCC Karlsruhe
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== Aktuelle Pandemie-Regelungen im Club ==
== Aktuelle Pandemie-Regelungen im Club ==


* '''2G+''': Nur Geimpfte oder Genesene mit tagesaktuellem negativen Test haben Zutritt zu unseren Räumen (eventuelle Ausnahme siehe CoronaVO).
* '''2G+''': Nur Geimpfte oder Genesene mit negativen Schnelltest (max. 24 Stunden) oder PCR-Test (max. 48 Stunden) haben Zutritt zu unseren Räumen (eventuelle Ausnahme siehe CoronaVO).


* <font color='darkred'> '''Maskenpflicht''': In der aktuellen Stufe besteht nach CoronaVO wieder die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung.</font>
* <font color='darkred'> '''Maskenpflicht''': In der aktuellen Stufe besteht nach CoronaVO wieder die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung.</font>

Version vom 24. November 2021, 22:43 Uhr

Stand vom 24. November 2021

Aktuelle Pandemie-Regelungen im Club

  • 2G+: Nur Geimpfte oder Genesene mit negativen Schnelltest (max. 24 Stunden) oder PCR-Test (max. 48 Stunden) haben Zutritt zu unseren Räumen (eventuelle Ausnahme siehe CoronaVO).
  • Maskenpflicht: In der aktuellen Stufe besteht nach CoronaVO wieder die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung.
  • Pflicht zur Kontaktnachverfolgung: Es ist ausreichend, mittels CWA einzuchecken. Der QR Code hierfür hängt an verschiedenen Stellen in den Räumlichkeiten aus. Alternativ kann ein Kontaktdatenformular ausgefüllt werden.
  • Bitte desfiniziert / wascht euch die Hände regelmäßig und nutzt auch das bereitgestellte Flächendesinfektionsmittel vor und nach Nutzung von Arbeitsflächen.
  • Alle Fenster sollten während der gesamten Dauer des Aufenthaltes geöffnet sein, um gute Durchlüftung zu gewährleisten. Alternativ soll regelmäßig, mindestens alle 30 min für 5 min. gelüftet (idealerweise Querlüftung, wenn möglich) werden.
  • Wir empfehlen die Einhaltung eines Abstands von mindestens 1,5m zu anderen Personen.
  • Geltende Regelungen der aktuellen CoronaVO sind natürlich weiterhin einzuhalten und sind vorrangig zu den hier stehenden Regelungen anzuwenden.