Diskussion:Lockpicking-Treffen: Unterschied zwischen den Versionen
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Nein! Da das Schloß nicht dir gehört und du keine Erlaubnis des Besitzers oder der Besitzerin hast, wäre dies ein Einbruch! -- Loubna 12.05.2005 09:07 | Nein! Da das Schloß nicht dir gehört und du keine Erlaubnis des Besitzers oder der Besitzerin hast, wäre dies ein Einbruch! -- Loubna 12.05.2005 09:07 | ||
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Version vom 1. Oktober 2006, 13:05 Uhr
Außerdem falls die Türe geschlossen ist... ... selber aufmachen? ;)
Nein! Da das Schloß nicht dir gehört und du keine Erlaubnis des Besitzers oder der Besitzerin hast, wäre dies ein Einbruch! -- Loubna 12.05.2005 09:07
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