Pandemie-Regelungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Es gibt aktuell keine besonderen Regelungen im Club.
Bitte gibt dem Vorstand (vorstand-aktuell@entropia.de) trotzdem Bescheid, sollte bei euch nach einem Besuch eine Infektion mit COVID-19 nachgewiesen werden, damit wir andere Besuchende warnen können.
<s>Stand vom 9. Februar 2022
Dieses Hygienekonzept dient der Einschränkung der Verbreitung des Virus SARS-CoV-2 und der dadurch ausgelösten Infektionskrankheit COVID-19.
Die verwendeten Begrifflichkeiten zur Beschreibung des Gesundheitszustandes einer Person (geimpft, getestet, genesen) beziehen sich dementsprechend auf diese Infektionskrankheit. Gemäß §7, Abs. 1 der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 23. Dezember 2021 schreibt das Hygienekonzept Verhaltensregeln in den Vereinsräumlichkeiten vor und wird bei Veränderungen der Verordnung und/oder der darin beschriebenen Inzidenzstufen entsprechend angepasst.
== Aktuelle Pandemie-Regelungen im Club ==
== Aktuelle Pandemie-Regelungen im Club ==


Aufgrund der immer noch anhaltenden Corona-Pandemie ist regulärer Betrieb im Entropia aktuell nicht möglich. Schließberechtige Mitglieder, sowie Gäste dieser Mitglieder dürfen sich unter folgenden Bedingungen in den Räumlichkeiten des Entropia Aufhalten:
* '''2G+''': Nur Geimpfte oder Genesene mit offiziellem digital auslesbarem Nachweis (QR-Code) sowie mit Nachweis eines negativen Schnelltests (max. 24 Stunden) oder PCR-Tests (max. 48 Stunden) haben Zutritt zu unseren Räumen (eventuelle Ausnahme siehe CoronaVO). Personen mit einer Boosterimpfung und Personen, deren Grundimmunisierung oder Genesung maximal 3 Monate her ist, sind von der zusätzlichen Testpflicht bei 2G+ ausgenommen.
 
*  '''Maskenpflicht''': In der aktuellen Stufe besteht nach CoronaVO die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken. Nicht erlaubt sind Masken mit Ausatemventil oder sogenannte Face-Shields.
<!--
* Es wird das '''Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung (bzw. FFP2-Maske oder besser) in den Räumlichkeiten empfohlen''', auch wenn das Tragen nicht verpflichtend ist.
-->
 
* '''Freiwillige Kontaktnachverfolgung''': Seit dem 09. Februar 2022 gilt die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung für unsere Räumlichkeiten nicht mehr. Bitte checkt euch trotzdem mittels [https://coronawarn.app CWA] ein und aus. Der QR Code hierfür hängt an verschiedenen Stellen in den Räumlichkeiten aus. Alternativ kann auch weiterhin ein [[:Datei:Entropia Kontaktdatenerfassung.pdf|Kontaktdatenformular]] ausgefüllt werden, welches nach Ablauf der Frist von 4 Wochen vernichtet wird. Bitte gibt dem Vorstand (vorstand-aktuell@entropia.de) unbedingt Bescheid, sollte bei euch nach einem Besuch eine Infektion mit COVID-19 nachgewiesen werden, damit wir andere Besuchende warnen können.
 
* Nur Personen, die '''keine''' für [https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html COVID-19 typischen '''Symptome'''] '''zeigen''', dürfen die Räumlichkeiten betreten.<!-- Bitte testet euch nach Möglichkeit weiterhin regelmäßig (bspw. mit Selbsttests). -->
 
* Es finden '''keine Veranstaltungen''' in den Vereinsräumlichkeiten statt. Ausnahmen hiervon können mit dem Vorstand besprochen werden.
 
== Umsetzung der Regeln ==
 
* '''Alle schließberechtigten Personen sind Betreiber''' der Vereinsräumlichkeiten und damit für die Einhaltung der Regelungen verantwortlich und haben bei Nichteinhaltung dieser Regelungen Personen den Zugang zu den Vereinsräumlichkeiten verwehren.
 
* Bitte '''desfiniziert / wascht euch die Hände''' regelmäßig und nutzt auch das bereitgestellte Flächendesinfektionsmittel vor und nach Nutzung von Arbeitsflächen.
 
* Alle '''Fenster sollten während der gesamten Dauer des Aufenthaltes geöffnet sein''', um gute Durchlüftung zu gewährleisten. Alternativ soll regelmäßig, mindestens alle 30 min für 5 min. gelüftet (idealerweise Querlüftung, wenn möglich) werden.
 
* Zusätzlich befinden sich '''zwei Luftreinigungsgeräte''' im Hauptraum, welche die Raumluft zusätzlich reinigen und somit während der Anwesenheit von Personen kontinuierlich in der '''mittleren Stufe''' betrieben werden sollen.
 
* Wir empfehlen die '''Einhaltung eines Abstands von mindestens 1,5m''' zu anderen Personen.
 
* Geltende Regelungen der aktuellen CoronaVO sind natürlich weiterhin einzuhalten und sind vorrangig zu den hier stehenden Regelungen anzuwenden.


- Zu keinem Zeitpunkt dürfen sich mehr als 3 Haushalte oder mehr als 10 Personen im Entropia aufhalten. Es zählt hierbei immer die strengere der beiden Regeln.
- Wenn möglich, sollte man bei betreten des Clubs zu Kontaktnachverfolgung mittels [https://coronawarn.app CWA] einchecken.
- Alle Fenster sollten während der gesamten Dauer des Aufenthaltes geöffnet sein, um gute Durchlüftung zu gewährleisten.
- In den Räumen gilt eine Maskenpflicht. Diese gilt auch, wenn man alleine ist, auch am eigenen Platz, immer. Das kurze herunterziehen der Maske um etwas zu trinken wäre hier eine der Ausnahmen, aber auch das erlaubt nicht, die Maske abzuziehen bis die Flasche leer ist, sondern nur zum kurzen herunterziehen während man aktiv trinkt.


Diese Regelungen sind beschlossen worden vom Plenum (2021-06-06) und werden beim nächsten Plenum reevaluiert.
(Das hier aufgeführte Hygienekonzept basiert auf einer angepassten Regelversion des RaumZeitLabors und des Stratum0. Danke, dass ihr das Rad für uns schon erfunden und auf baden-württembergische Gegebenheiten angepasst habt)</s>

Aktuelle Version vom 17. Oktober 2022, 21:21 Uhr

Es gibt aktuell keine besonderen Regelungen im Club.

Bitte gibt dem Vorstand (vorstand-aktuell@entropia.de) trotzdem Bescheid, sollte bei euch nach einem Besuch eine Infektion mit COVID-19 nachgewiesen werden, damit wir andere Besuchende warnen können.

Stand vom 9. Februar 2022

Dieses Hygienekonzept dient der Einschränkung der Verbreitung des Virus SARS-CoV-2 und der dadurch ausgelösten Infektionskrankheit COVID-19.

Die verwendeten Begrifflichkeiten zur Beschreibung des Gesundheitszustandes einer Person (geimpft, getestet, genesen) beziehen sich dementsprechend auf diese Infektionskrankheit. Gemäß §7, Abs. 1 der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 23. Dezember 2021 schreibt das Hygienekonzept Verhaltensregeln in den Vereinsräumlichkeiten vor und wird bei Veränderungen der Verordnung und/oder der darin beschriebenen Inzidenzstufen entsprechend angepasst.

Aktuelle Pandemie-Regelungen im Club

  • 2G+: Nur Geimpfte oder Genesene mit offiziellem digital auslesbarem Nachweis (QR-Code) sowie mit Nachweis eines negativen Schnelltests (max. 24 Stunden) oder PCR-Tests (max. 48 Stunden) haben Zutritt zu unseren Räumen (eventuelle Ausnahme siehe CoronaVO). Personen mit einer Boosterimpfung und Personen, deren Grundimmunisierung oder Genesung maximal 3 Monate her ist, sind von der zusätzlichen Testpflicht bei 2G+ ausgenommen.
  • Maskenpflicht: In der aktuellen Stufe besteht nach CoronaVO die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken. Nicht erlaubt sind Masken mit Ausatemventil oder sogenannte Face-Shields.
  • Freiwillige Kontaktnachverfolgung: Seit dem 09. Februar 2022 gilt die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung für unsere Räumlichkeiten nicht mehr. Bitte checkt euch trotzdem mittels CWA ein und aus. Der QR Code hierfür hängt an verschiedenen Stellen in den Räumlichkeiten aus. Alternativ kann auch weiterhin ein Kontaktdatenformular ausgefüllt werden, welches nach Ablauf der Frist von 4 Wochen vernichtet wird. Bitte gibt dem Vorstand (vorstand-aktuell@entropia.de) unbedingt Bescheid, sollte bei euch nach einem Besuch eine Infektion mit COVID-19 nachgewiesen werden, damit wir andere Besuchende warnen können.
  • Es finden keine Veranstaltungen in den Vereinsräumlichkeiten statt. Ausnahmen hiervon können mit dem Vorstand besprochen werden.

Umsetzung der Regeln

  • Alle schließberechtigten Personen sind Betreiber der Vereinsräumlichkeiten und damit für die Einhaltung der Regelungen verantwortlich und haben bei Nichteinhaltung dieser Regelungen Personen den Zugang zu den Vereinsräumlichkeiten verwehren.
  • Bitte desfiniziert / wascht euch die Hände regelmäßig und nutzt auch das bereitgestellte Flächendesinfektionsmittel vor und nach Nutzung von Arbeitsflächen.
  • Alle Fenster sollten während der gesamten Dauer des Aufenthaltes geöffnet sein, um gute Durchlüftung zu gewährleisten. Alternativ soll regelmäßig, mindestens alle 30 min für 5 min. gelüftet (idealerweise Querlüftung, wenn möglich) werden.
  • Zusätzlich befinden sich zwei Luftreinigungsgeräte im Hauptraum, welche die Raumluft zusätzlich reinigen und somit während der Anwesenheit von Personen kontinuierlich in der mittleren Stufe betrieben werden sollen.
  • Wir empfehlen die Einhaltung eines Abstands von mindestens 1,5m zu anderen Personen.
  • Geltende Regelungen der aktuellen CoronaVO sind natürlich weiterhin einzuhalten und sind vorrangig zu den hier stehenden Regelungen anzuwenden.


(Das hier aufgeführte Hygienekonzept basiert auf einer angepassten Regelversion des RaumZeitLabors und des Stratum0. Danke, dass ihr das Rad für uns schon erfunden und auf baden-württembergische Gegebenheiten angepasst habt)