Pandemie-Regelungen: Unterschied zwischen den Versionen
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* '''Pflicht zur Kontaktnachverfolgung''': Bitte checkt euch mittels [https://coronawarn.app CWA] ein und aus. Der QR Code hierfür hängt an verschiedenen Stellen in den Räumlichkeiten aus. Alternativ kann ein Kontaktdatenformular ausgefüllt werden, welches nach Ablauf der Frist vernichtet wird. Bitte gibt dem Vorstand (vorstand-aktuell@entropia.de) unbedingt Bescheid, sollte bei euch nach einem Besuch eine Infektion mit COVID-19 nachgewiesen werden, damit wir andere Besuchende warnen können. | * '''Pflicht zur Kontaktnachverfolgung''': Bitte checkt euch mittels [https://coronawarn.app CWA] ein und aus. Der QR Code hierfür hängt an verschiedenen Stellen in den Räumlichkeiten aus. Alternativ kann ein [[:Datei:Entropia Kontaktdatenerfassung.pdf|Kontaktdatenformular]] ausgefüllt werden, welches nach Ablauf der Frist vernichtet wird. Bitte gibt dem Vorstand (vorstand-aktuell@entropia.de) unbedingt Bescheid, sollte bei euch nach einem Besuch eine Infektion mit COVID-19 nachgewiesen werden, damit wir andere Besuchende warnen können. | ||
* Nur Personen, die '''keine''' für [https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html COVID-19 typischen '''Symptome'''] '''zeigen''', dürfen die Räumlichkeiten betreten.<!-- Bitte testet euch nach Möglichkeit weiterhin regelmäßig (bspw. mit Selbsttests). --> | * Nur Personen, die '''keine''' für [https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html COVID-19 typischen '''Symptome'''] '''zeigen''', dürfen die Räumlichkeiten betreten.<!-- Bitte testet euch nach Möglichkeit weiterhin regelmäßig (bspw. mit Selbsttests). --> |
Version vom 29. Januar 2022, 23:53 Uhr
Stand vom 27. Dezember 2021
Dieses Hygienekonzept dient der Einschränkung der Verbreitung des Virus SARS-CoV-2 und der dadurch ausgelösten Infektionskrankheit COVID-19.
Die verwendeten Begrifflichkeiten zur Beschreibung des Gesundheitszustandes einer Person (geimpft, getestet, genesen) beziehen sich dementsprechend auf diese Infektionskrankheit. Gemäß §7, Abs. 1 der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 23. Dezember 2021 schreibt das Hygienekonzept Verhaltensregeln in den Vereinsräumlichkeiten vor und wird bei Veränderungen der Verordnung und/oder der darin beschriebenen Inzidenzstufen entsprechend angepasst.
Aktuelle Pandemie-Regelungen im Club
- 2G+: Nur Geimpfte oder Genesene mit offiziellem digital auslesbarem Nachweis (QR-Code) sowie mit Nachweis eines negativen Schnelltests (max. 24 Stunden) oder PCR-Tests (max. 48 Stunden) haben Zutritt zu unseren Räumen (eventuelle Ausnahme siehe CoronaVO). Personen mit einer Boosterimpfung und Personen, deren Grundimmunisierung oder Genesung maximal 3 Monate her ist, sind von der zusätzlichen Testpflicht bei 2G+ ausgenommen.
- Maskenpflicht: In der aktuellen Stufe besteht nach CoronaVO die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken. Nicht erlaubt sind Masken mit Ausatemventil oder sogenannte Face-Shields.
- Pflicht zur Kontaktnachverfolgung: Bitte checkt euch mittels CWA ein und aus. Der QR Code hierfür hängt an verschiedenen Stellen in den Räumlichkeiten aus. Alternativ kann ein Kontaktdatenformular ausgefüllt werden, welches nach Ablauf der Frist vernichtet wird. Bitte gibt dem Vorstand (vorstand-aktuell@entropia.de) unbedingt Bescheid, sollte bei euch nach einem Besuch eine Infektion mit COVID-19 nachgewiesen werden, damit wir andere Besuchende warnen können.
- Nur Personen, die keine für COVID-19 typischen Symptome zeigen, dürfen die Räumlichkeiten betreten.
- Es finden keine offiziellen Veranstaltungen in den Vereinsräumlichkeiten statt. Ausnahmen hiervon können mit dem Vorstand besprochen werden.
Umsetzung der Regeln
- Alle schließberechtigten Personen sind Betreiber der Vereinsräumlichkeiten und damit für die Einhaltung der Regelungen verantwortlich und haben bei Nichteinhaltung dieser Regelungen Personen den Zugang zu den Vereinsräumlichkeiten verwehren.
- Bitte desfiniziert / wascht euch die Hände regelmäßig und nutzt auch das bereitgestellte Flächendesinfektionsmittel vor und nach Nutzung von Arbeitsflächen.
- Alle Fenster sollten während der gesamten Dauer des Aufenthaltes geöffnet sein, um gute Durchlüftung zu gewährleisten. Alternativ soll regelmäßig, mindestens alle 30 min für 5 min. gelüftet (idealerweise Querlüftung, wenn möglich) werden.
- Wir empfehlen die Einhaltung eines Abstands von mindestens 1,5m zu anderen Personen.
- Geltende Regelungen der aktuellen CoronaVO sind natürlich weiterhin einzuhalten und sind vorrangig zu den hier stehenden Regelungen anzuwenden.
(Das hier aufgeführte Hygienekonzept basiert auf einer angepassten Regelversion des RaumZeitLabors und des Stratum0. Danke, dass ihr das Rad für uns schon erfunden und auf baden-württembergische Gegebenheiten angepasst habt)