Pandemie-Regelungen: Unterschied zwischen den Versionen
aus dem Wiki des Entropia e.V., CCC Karlsruhe
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* <font color='darkred'> '''Maskenpflicht''': In der aktuellen Stufe besteht nach CoronaVO wieder die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung.</font> | |||
* '''Pflicht zur Kontaktnachverfolgung''': Es ist ausreichend, mittels [https://coronawarn.app CWA] einzuchecken. Der QR Code hierfür hängt an verschiedenen Stellen in den Räumlichkeiten aus. Alternativ kann ein Kontaktdatenformular ausgefüllt werden. | * '''Pflicht zur Kontaktnachverfolgung''': Es ist ausreichend, mittels [https://coronawarn.app CWA] einzuchecken. Der QR Code hierfür hängt an verschiedenen Stellen in den Räumlichkeiten aus. Alternativ kann ein Kontaktdatenformular ausgefüllt werden. | ||
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* Wir empfehlen die '''Einhaltung eines Abstands von mindestens 1,5m''' zu anderen Personen. | * Wir empfehlen die '''Einhaltung eines Abstands von mindestens 1,5m''' zu anderen Personen. | ||
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* Es wird das '''Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung (bzw. FFP2-Maske oder besser) in den Räumlichkeiten empfohlen''', auch wenn das Tragen nicht verpflichtend ist. | * Es wird das '''Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung (bzw. FFP2-Maske oder besser) in den Räumlichkeiten empfohlen''', auch wenn das Tragen nicht verpflichtend ist. | ||
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* Geltende Regelungen der aktuellen CoronaVO sind natürlich weiterhin einzuhalten und sind vorrangig zu den hier stehenden Regelungen anzuwenden. | * Geltende Regelungen der aktuellen CoronaVO sind natürlich weiterhin einzuhalten und sind vorrangig zu den hier stehenden Regelungen anzuwenden. |
Version vom 3. November 2021, 09:29 Uhr
Stand vom 03. November 2021
Aktuelle Pandemie-Regelungen im Club
- 2G: Nur Geimpfte oder Genesene haben Zutritt zu unseren Räumen (eventuelle Ausnahme siehe CoronaVO).
- Maskenpflicht: In der aktuellen Stufe besteht nach CoronaVO wieder die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung.
- Pflicht zur Kontaktnachverfolgung: Es ist ausreichend, mittels CWA einzuchecken. Der QR Code hierfür hängt an verschiedenen Stellen in den Räumlichkeiten aus. Alternativ kann ein Kontaktdatenformular ausgefüllt werden.
- Nur Personen, die keine für COVID-19 typischen Symptome zeigen, dürfen die Räumlichkeiten betreten. Bitte testet euch nach Möglichkeit weiterhin regelmäßig (bspw. mit Selbsttests).
- Bitte desfiniziert / wascht euch die Hände regelmäßig und nutzt auch das bereitgestellte Flächendesinfektionsmittel vor und nach Nutzung von Arbeitsflächen.
- Alle Fenster sollten während der gesamten Dauer des Aufenthaltes geöffnet sein, um gute Durchlüftung zu gewährleisten. Alternativ soll regelmäßig, mindestens alle 30 min für 5 min. gelüftet (idealerweise Querlüftung, wenn möglich) werden.
- Wir empfehlen die Einhaltung eines Abstands von mindestens 1,5m zu anderen Personen.
- Geltende Regelungen der aktuellen CoronaVO sind natürlich weiterhin einzuhalten und sind vorrangig zu den hier stehenden Regelungen anzuwenden.