E-Pass bei Abholung auslesen lassen: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 18. April 2018, 21:40 Uhr

Wer einen neuen Pass beantragt hat, sollte bei Abholung bei der Behörde verlangen, dass der Inhalt des RFID-Chips des Passes für den/die Abholende/n sichtbar ausgelesen wird.

Passgesetz

Möglicherweise greift hier folgende Regelung aus dem Passgesetz (PaßG, §16 Absatz 6):

(6) Auf Verlangen hat die Passbehörde dem Passinhaber Einsicht in die im Chip gespeicherten Daten zu gewähren.