Radio Chaotica - Softwarepatente: Stand und Zukunft: Unterschied zwischen den Versionen

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== Softwarepatente: eine Definition ==
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== Was versprechen sich die Befürworter von Softwarepatenten? ==
== Was versprechen sich die Befürworter von Softwarepatenten? ==


FIXME: Wichtiger Punkt: CDU etc. möchte laut Wortlaut auch keine Patente auf reine Software, möchte aber Software mit expliziter Technizität patentierbar machen. Hier ist die Frage, wie sich dass von der alten Praxis ("gegenständliche" Technik konnte schon immer patentiert werden) unterscheidet.
Wichtiger Punkt: CDU etc. möchte laut Wortlaut auch keine Patente auf reine Software, möchte aber Software mit expliziter Technizität patentierbar machen. Hier ist die Frage, wie sich dass von der alten Praxis ("gegenständliche" Technik konnte schon immer patentiert werden) unterscheidet.


== Wo sehen die Gegner die Probleme? ==
== Wo sehen die Gegner die Probleme? ==
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* 10. [http://www.jahtari.org/ jahtari - Dubness Of This Creation (7inch)]
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Aktuelle Version vom 24. Januar 2012, 19:10 Uhr


Antiqueradio-go.gif Diese Seite dient zur Dokumentation einer Sendung aus der Reihe Radio Chaotica.


Thema: Softwarepatente: Stand und Zukunft
Erstmals gesendet: 15.08.2005 um 16:00
Download: http://podcast.entropia.de/radio_chaotica_softwarepatente.mp3 (Mirror)
Beschreibung: Heute ging es um Softwarepatente und die Argumente dagegen.


Bitte hinterlasst uns Anregungen und Fragen zur Sendung auf der zugehörigen Diskussionseite oder per Mail an mailto:radio@entropia.de.

Weitere Sendungen findet ihr hier: Radio Chaotica. Wir senden (fast ;-) jeden 3. Montag im Monat um 16:00 Uhr live auf Querfunk 104,8 MHz im Raum Karlsruhe. Für alle, die Querfunk nicht über UKW empfangen können, existiert auch der Querfunk Live-Stream oder unser Podcast.


Softwarepatente: eine Definition

Aus der Wikipedia:

Traditionelle Patente beziehen sich auf technische Erfindungen, das heißt auf Problemlösungen, deren Gültigkeit in Experimenten mit Naturkräften überprüft werden muss. Softwarepatente hingegen beziehen sich auf Ideen, deren Wirksamkeit allein durch logische Schlussfolgerungen bewiesen werden kann. Grenzfälle sind Prozesse, bei denen die traditionelle Steuerung unter Verwendung von Mechanik, Hydraulik, Pneumatik oder Elektronik durch eine Steuerung mit einem Computerprogramm ersetzt wird.
Es gibt keine juristische Definition des Begriffs Softwarepatent. Softwarepatente werden von manchen Autoren verstanden als Konzeptschutz, z.B. "Anwendung des Patentrechtes zur Realisierung eines konzeptionellen Schutzes von Programmen für Datenverarbeitungsanlagen" (Rebentisch). Andere sehen in Softwarepatenten einen "Ideenschutz" für Software. Kritiker wie Richard Stallman sprechen auch von Softwareideenpatenten. Betont werden muss, dass die Unterscheidung zwischen Softwarekonzepten/Ideen und Software "als solcher" für Entwickler künstlich ist, Software kann wie die Mathematik als Ansammlung abstrakter Konzepte verstanden werden.
  • Der Unterschied zwischen Urheberrecht und Patentrecht: Das Urheberrecht schützt das Werk, während das Patentrecht die dem Werk zugrundeliegende Idee schützt.
  • Ein Patent gibt ein garantiertes Monopol auf eine Idee (für begrenzte Zeit)
  • Das Problem bei Software: Ein Patent auf eine Idee für ein Stück Software macht es unmöglich, eine alternative Software mit der gleichen Idee (d.h. für den gleichen Zweck) zu entwickeln.

Was versprechen sich die Befürworter von Softwarepatenten?

Wichtiger Punkt: CDU etc. möchte laut Wortlaut auch keine Patente auf reine Software, möchte aber Software mit expliziter Technizität patentierbar machen. Hier ist die Frage, wie sich dass von der alten Praxis ("gegenständliche" Technik konnte schon immer patentiert werden) unterscheidet.

Wo sehen die Gegner die Probleme?

Zentraler Punkt der Patent-Kritiker ist, dass nicht die Idee zu einem Stück Software wichtig sei, sondern die Ausführung dessen, d.h. die Programme an sich. Jene wiederum sind bereits durch das Urheberrecht geschützt.

Programmierer der Open-Source-"Szene" wie kleine und mittelständische Software-Schmieden sehen durch Softwarepatente ihre Freiheit gefährdet, eigene Software zu entwickeln, da die Gefahr besteht, dass gerade größere Firmen die zugrundeliegenden Ideen in Form von Softwarepatenten patentieren lassen. Hätte jemand vor Jahren ein Patent auf die "Idee Tabellenkalkulation" angemeldet, so hätte niemand andere Software dafür entwickeln können (bspw. Staroffice Calc, OpenOffice Calc, Gnumeric, etc.)

Eine Analogie aus der Rheinzeitung:

Hätte Haydn dagegen ein Patent erhalten, im Juristendeutsch ein Patent auf "eine Symphonie, dadurch gekennzeichnet, dass Klang [in erweiterter Sonatenform] erzeugt wird", so würde ein nachfolgender Mozart in große Schwierigkeiten kommen. Allein Haydn dürfte noch Sinfonien komponieren, weil die Idee der Sinfonie - und nicht nur ihre konkrete Ausgestaltung - geschützt wäre.

Ein weiteres Beispiel aus der letzten Zeit: Microsoft hat Patente angemeldet, die Technologien abdecken, die im iPod-Produkt von Apple verwendet werden. Der Softwarekonzern hat sich die Rechte für die Menü-Navigation in portablen Playern gesichert, die auch die iPod-Playlists betreffen. [1]

Trivialpatente

Ein besondere Gefahr geht von den sog. Trivialpatenten aus, die eine winzige Idee schützen lassen. Das geht von Ein-Klick-Bestellungen, über den Fortschrittbalken bis hin zur Caps-Lock-LED). Kritiker sehen sich hier mit einem Bein im Gefängniss, da sie in fast jedem größeren Programm u.U. diese Trivialpatente verletzten.

Beispiele (nicht nur Trivialpatente):

Der Status und die Geschichte der Softwarepatente

Die Wikipedia zum Status in den USA und Europa:

Seit einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von 1980 (Diamond vs. Diehr) ist in den USA eine Patentierung von Software möglich, damals musste diese noch einen engen Bezug zu industriellen Prozessen haben, was aber 1994 vom US PTO aufgeweicht wurde. 1999 hat das Bundesberufungsgericht mit der Entscheidung "State Street Bank" die Patentierbarkeit auf Geschäftsideen ausgeweitet. Der Senat wurde dabei niemals nach seiner Meinung gefragt, Treiber dieser Entwicklung waren ausschließlich Patentanwälte bzw. deren Auftraggeber in Kombination mit der US-amerikanischen Tradition, Recht auf Grund von vorherigen Gerichtsentscheidungen fortzuentwickeln.
Bis Mitte der achtziger Jahre legte das Europäische Patentamt die Richtlinie restriktiv aus und erteilte keine Patente auf reine Softwareerfindungen. 1985 überarbeitete das EPA seine Prüfungsrichtlinien und erklärte, dass nur "nichttechnische" Neuerungen von einer Patentierung ausgeschlossen seien. Die Definition dieses Technizitätskriteriums ist bis heute umstritten. In der Folge wurde die Patentierung von Software stark ausgeweitet. Gegner dieser Entwicklung beziffern die Zahl der seither vom EPA erteilten Softwarepatente auf über 30.000 [2].

Im Juli 2005 entschied sich das Europaparlament in Straßburg mit großer Mehrheit gegen eine neue Patentrichtlinie, die die Patentierbarkeit "computerimplementierter Erfindungen" zur Folge gehabt hätte. Siehe dazu auch das Logbuch der Initiave von compact und attac. Die Softwarepatent-Gegner sehen darin einen Erfolg, da es nicht gelang die bisher ca. 40000 vergebenen Softwarepatente nachträglich zu legalisieren, allerdings sei es nur ein Teilerfolg: Es sei nicht gelungen die Patentierbarkeit von Software klar zu verbieten. Der Kampf gegen Softwarepatente sei also noch nicht gewonnen.

Links

Soundtrack

Freie Musik aus dem Netz: